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Das gilt beim Zukauf von konventionellem Rindvieh

Meldung  | 

Gerade Biotiere seltener Rassen, wie Jersey, sind oft schwer zu finden.

Ab dem 2. Mai, dem Stichtag für die landwirtschaftliche Betriebsdatenerhebung 2008, werden wieder vermehrt Tiere verkauft und gekauft. Worauf muss ein Biobetrieb beim Zukauf von konventionellen Tieren achten?

  • Nur Zuchtvieh darf unter bestimmten Bedingungen konventionell zugekauft werden, Masttiere müssen immer Biotiere sein.
  • Es dürfen nur Rinder, die noch nicht gekalbt haben, zugekauft werden.
  • Höchstens 10% des Bestandes an Milchkühen darf zugekauft werden.
  • Bei der Kontrolle muss der Nachweis erbracht werden, dass keine Biotiere im Umkreis von 50 km Fahrdistanz verfügbar waren.
  • Männliche Zuchttiere aller Tiergattungen können jederzeit aus nicht biologischen Betrieben zugekauft werden, ausser Tiere aus Embryo-Transfer.

Für Biobetriebe mit weniger als zehn Milchkühen ist die Erneuerung auf ein Tier pro Jahr beschränkt. Um den Nachweis zu erbringen, dass im Umkreis von 50 km keine Biorinder in der gewünschten Qualität (Rasse, mit oder ohne Horn etc.) vorhanden war, braucht es entweder einen Auszug aus der Biobörse im Internet, oder zwei Telefonnotizen, dass bei zwei verschiedenen Händlern nachgefragt wurde, ob Biotiere erhältlich sind.
Einen Auszug aus der Biobörse erhält man unter www.ch-bioboerse.ch. Unter „Angebote“ wird die Rubrik „nach Kategorie“ gewählt. Dann klickt man die Rubrik „Biete Nutz- und Zuchtvieh“ an, und gibt dem Computer den Befehl „Datei drucken“. So erhalten Sie eine Liste, auf welcher ersichtlich ist, ob zum Zeitpunkt, an welchem das konventionelle Rind zugekauft wurde, kein Biotier in der gewünschten Qualität erhältlich war.
Wichtig: Bis die Milch als Biomilch vermarktet werden darf, muss die Wartefrist von 6 Monaten eingehalten werden.

Bettina Springer
FiBL Beratung
Tel. 052 366 18 40
bettina.springer(at)fibl.org




Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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