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Erschienen: Das gilt neu im Biolandbau 2017

Meldung  | 

Anfang Jahr treten wieder einige neue Regelungen in Kraft. Die ab dem 1. Januar 2017 geltenden Änderungen im Biolandbau sind, wie jedes Jahr, in einem Merkblatt festgehalten.

«Das gilt neu im Biolandbau 2017» wird als Kurzfassung, d.h. ohne Erläuterungen, in die nächste Ausgabe der Zeitschrift Bioaktuell eingeheftet. Bioaktuell 10|2016 erscheint am 2. Dezember.
Die Version mit Erläuterungen steht aber schon jetzt in elektronischer Form zur Verfügung:

Das gilt neu im Biolandbau 2017 (Rubrik Zeitschrift)

oder

Das gilt neu im Biolandbau 2017 (FiBL-Shop)

Die französischen und die italienischen Versionen von «Das gilt neu 2017» werden elektronisch um den 8. Dezember zur Verfügung stehen und am 16. Dezember mit der Zeitschrift «Bioactualités» und «Bioattualità» an die AbonnentInnen verschickt. RS

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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