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Bio Suisse: Neuerungen bei der Fütterung

Meldung  | 

Per 1. Januar 2018 treten im Biolandbau bei der Fütterung wichtige Änderungen in Kraft: Einhaltung GMF, Gleichstellung der Selbstmischer mit den Mühlen und Raufutter für Schweine.

Raufutter in Form von Grassilage, Heu oder frischem Gras ist für Schweine deutlich attraktiver als Stroh. (Foto: Bio Suisse, Flavia Müller)


Graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion (GMF)
Neu müssen alle Knospe-Betriebe die GMF-Anforderungen einhalten. Das heisst für die Wiederkäuerfütterung, dass die Tiere auf die Jahresration gerechnet zu einem Anteil von mindestens 75 Prozent im Talgebiet und mindestens 85 Prozent im Berggebiet mit frischem, siliertem oder getrocknetem Gras gefüttert werden müssen. Diese Änderung beschlossen die Delegierten von Bio Suisse bereits 2016 mit einer Übergangsfrist bis Ende 2017.

Selbstmischer von Kraftfutter
Neue Bestimmungen gelten auch für Selbstmischer. Knospe-Betriebe, die ihr Futter selber mischen und das Futtergetreide direkt selber aus dem Ausland importieren, müssen ihren Bedarf mit mindestens sechzig Prozent inländischem Futtergetreide decken. Weiter müssen die Selbstmischer mindestens siebzig Prozent des importierten Sojas aus europäischem Anbau decken. Für die Selbstmischer gilt somit die gleiche Regelung wie für die Mühlen, welche Hilfsstoffknospe-Futter herstellen.

Raufutter für Schweine
Die Fütterung der Schweine wird artgerechter: Auf Knospe-Betrieben wird neu täglich Gras oder eine Ackerkultur gefüttert, bei der die ganze Pflanze geerntet wird. Diese Raufutter dürfen frisch, siliert oder getrocknet vorgelegt werden. Raufutter in Form von Grassilage, Heu oder frischem Gras ist für Schweine deutlich attraktiver als Stroh und wird bei guter Qualität gerne angenommen. Raufutter kann über eine bessere Sättigung oder Beschäftigung das Auftreten von Schwanzbeissen reduzieren. Der höhere Strukturanteil im Futter hat zudem positive Auswirkungen auf die Magengesundheit. Ein negativer Effekt auf die Körperfettqualität hat sich nicht gezeigt. BS

Im Merkblatt «Das gilt neu im Biolandbau 2018» sind auch alle weiteren Neuerungen aufgeführt. «Das gilt neu» befindet sich in gedruckter Form der Heftmitte von Bioaktuell 10|2017. Die Version mit Erläuterungen kann gratis aus dem FiBL-Shop heruntergeladen werden:
Das gilt neu im Biolandbau 2018 (FiBL-Shop)

Weiterführende Informationen
Das Bioregelwerk (Rubrik Aktuell)
Raufutter für Bioschweine (Rubrik Tierhaltung)

 

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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