Knospe-Kühe werden mit mindestens 95% Biofutter und mit mindestens 90% Knospe-Futter gefüttert. Rückwirkend auf den 1. Januar 2008 gilt Folgendes (Beschluss Bio Suisse DV vom 23.4.08): Wiederkäuer dürfen maximal 5 Prozent konventionelles Futter verzehren. Zusätzlich können neu 5% nach Schweizer oder EU-Bioverordnung zertifiziertes Futter eingesetzt werden. Insgesamt müssen immer 90% Knospe-Futter verfüttert werden. Folgende Komponenten sind zulässig:
Futter zertifiziert nach Bioverordnung (CH oder EU)
- Leinsaat
- Dextrose
- Weizenprotein für Kälbernährmehl
- Stroh zur Verfütterung
- Ackerfutterkulturen inklusive Getreideganzpflanzen (auch Mais), frisch, siliert, getrocknet;
- Futterrüben unverarbeitet
- Futter von Dauer- und Kunstwiesen, frisch oder konserviert (Herkunft Schweiz und direkte Nachbarländer)
Nicht biologisch (max. 5%, bis 31.03.09)
- Zuckerrübenschnitzel
- Melasse aus der Zuckerproduktion
- Früchtesirup
- Abgang aus Obst- und Gemüseverarbeitung
- Biertreber, Malztreber
- Kartoffelprotein
- Maiskleber
- Bierhefe
- unverarbeitete Kartoffeln aus der Lebensmittelherstellung
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat die Verwendung der noch zugelassenen konventionellen Komponenten auf den 31.3.09 befristet. Das BLW unterstützt auf Intervention von Bio Suisse eine Verlängerung der Zulassung von konventionellen Nebenprodukten aus der Lebensmittelherstellung plus Maiswürfel. Dazu sind Verhandlungen in Brüssel nötig. Bei Nichtwiederkäuern gilt ab 2012 die 100%-Biofütterung.
Durch die weltweite Verknappung vor allem der Bioeiweisskomponenten, werden die Preise für die Biofuttermittel weiter steigen. Nach Angaben der Hersteller rechnet man mit einem Preisanstieg von 10 bis 20% in diesem Herbst.
Christoph FankhauserKnospe-Anerkennung AnbauBio Suisse