Das Augenmerk lag auf der Beurteilung der Marktsituation, dies im Hinblick auf die bevorstehende Aussaat der Frühjahrskulturen. In diesem Zusammenhang haben sich Fachgruppe und Branchenvertreter provisorisch auf folgende Massnahmen für Umstellbetriebe verständigt:
- Ab Ernte 2020 sollen Körnermais, Gerste, Hafer, Triticale und Futterroggen als Produkte mit eingeschränkter Vermarktung gelten.
- Für Futtersoja, Lupine und Eiweisserbsen sollen die gleichen Förderbeiträge wie 2019 gelten. Wie bereits im Vorjahr soll auch 2020 auf die Importabschöpfung verzichtet werden.
Diese Massnahmen werden wie folgt begründet:
- Zunahme bei den offenen Ackerflächen; es wird, wie bereits in den letzten zwei Jahren, mit einem Wachstum von zehn Prozent gerechnet.
- Wachstum des Mischfuttermarkts; diese Entwicklung bestätigen auch die Fachgruppen Milch, Eier und Fleisch.
- Abnahme der Importmengen
- Sehr wahrscheinliche Zunahme des Futtergetreideanbaus und der Erntemengen 2020 aufgrund der aktuellen Entwicklung bei den Spezialkulturen (beschränkter Anbau).
Wichtig: Über die oben genannten Massnahmen für Umstellbetriebe mit Futtergetreideanbau wird erst an der Richtpreisrunde vom 18. Mai 2020 definitiv und offiziell entschieden, gefolgt von einer ausführlichen Information zuhanden der gesamten Branche.
Wir bitten Sie dennoch, diese provisorisch beschlossenen Massnahmen bei Ihrer Planung zu berücksichtigen.
Fatos Brunner, Bio Suisse
Weiterführende Informationen:
Absatzmöglichkeiten in der Umstellzeit (Rubrik Markt)
Biofuttergetreide (Rubrik Markt/Bioackerkulturen)