Gemäss einer unbestätigten Meldung von Schweizer Bauer online soll das Bundesamt für Landwirtschaft BLW den Mindesttierbesatz für die Versorgungssicherheitsbeiträge senken.
Die neue Agrarpolitik 2014–2017 (AP 2017) sieht die Abschaffung der bisherigen Tierbeiträge und eine teilweise Umlagerung dieser Beiträge in die neuen Versorgungssicherheitsbeiträge vor. Doch damit diese Beiträge ausbezahlt werden, sah das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) im ersten Verordnungsentwurf einen Mindesttierbesatz von 1,2 RGVE (Rindviehgrosseinheiten) in der Talzone und 0,8 bis 0,5 RGVE in den Bergzonen pro Hektare Dauergrünland vor.
Die IG Bio Weidebeef hat ihre 325 Mitglieder zu dem Thema befragt. «Die Umfrage hat einen dramatischen Befund ergeben», erklärt Hubert Lombard, Präsident der IG Bio Weide-Beef, gegenüber der Zeitung Schweizer Bauer: «Wenn man noch eine Sicherheitsmarge von 20 Prozent beim Tierbestand einbaut, dann hätten 60 Prozent der Betriebe nicht die vollen Versorgungsbeiträge und Beiträge für graslandbasierte Produktion ausschöpfen können.» Doch nun kommt offenbar das BLW den extensiven Produzenten entgegen und senkt den Mindesttierbesatz von 1,2 auf 1. Auch die Bauern mit weniger als 1 RGVE pro ha sollen nicht leer ausgehen, sondern linear abgestufte Beiträge erhalten.
BLW-Sprecher Jürg Jordi will dies auf Anfrage nicht bestätigen, dementiert aber auch nicht.
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AP 14-17: Viele Weidemast- und Aufzuchtbetriebe erreichen Mindesttierbesatz nicht
Autor dieses Beitrages: Markus Spuhler, Chefredaktor bioaktuell, Bio Suisse