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Inkraftsetzungen: Bio Suisse publiziert Änderungen zu den Richtlinien 2021

Meldung  | 

Seit dem 30. Juli sind die Änderungen und Erläuterungen zu den Bio Suisse Richtlinien 2021 online publiziert. Die Bio Suisse Mitgliedorganisationen (MO) können bis zum 2. Oktober Einsprache erheben. Gehen bei einer Weisung nicht von mindestens drei MO Einsprachen ein, tritt diese per 1. Januar 2021 in Kraft.

Die Mitgliedorganisationen können bis zum 2. Oktober 2020 Einsprache erheben. Illustration: Bio Suisse

Aufgrund einer Software-Umstellung gibt es beim Inkraftsetzungsprozess mit Einspracherecht eine Verzögerung um zwei Wochen. Die für 2021 geplanten Weisungsänderungen wurden erst am 30. Juli 2020 online aufgeschaltet und nicht, wie im Juni-Newsletter von Bio Suisse angekündigt, bereits am 15. Juli.

Anliegen bei der eigenen MO deponieren

So verlängert sich für die Mitgliedorganisationen auch die Einsprachefrist um zwei Wochen. Sie endet neu am 2. Oktober 2020 statt am 18. September. Einzelpersonen, die auf eine Weisung Einfluss nehmen wollen, müssen ihre Anliegen bei der eigenen MO deponieren.


Weiterführende Informationen
Die Änderungen und Erläuterungen zu den Bio Suisse Richtlinien 2021 sind abrufbar unter: Inkraftsetzungen mit Einspracherecht (Webseite Bio Suisse)
Die 2020 gültigen Bio Suisse Richtlinien befinden sich im: Bioregelwerk (Rubrik Aktuell)

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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