Jodiertes Viehsalz darf ab sofort wieder eingesetzt werden. Offiziell wird Kaliumjodid ab 01.10.2016 in die Bio-Verordnung aufgenommen. Der Einsatz von jodiertem Viehsalz wird aber schon jetzt toleriert und führt zu keiner Sanktionierung. Für Bio Suisse Betriebe gelten die identischen Vorgaben.
In der Oktoberausgabe 2015 des Bioaktuell wurde darüber informiert, dass das handelsübliche Viehsalz mit Kaliumjodid nicht mehr auf Knospebetrieben eingesetzt werden darf. Produkte mit Kaliumjodid wurden nicht mehr auf der Betriebsmittelliste aufgeführt, da die Schweizer Bioverordnung das Verbot aus der EU Öko-Verordnung übernommen hatte. Nachdem die EU Kaliumjodid nun in die Positivliste aufnimmt, zieht das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) der geplanten Änderung der EU-Ökoverordnung nach, und erlaubt Kaliumjodid per 1.10.2016 in der Schweizer Bioverordnung. Damit kann auch Bio Suisse dieses Spurenelement wieder zulassen.
Mit dem BLW wurde vereinbart, dass die Verwendung von mit Kaliumjodid versetztem Viehsalz auf Biobetrieben im 2016 toleriert und nicht sanktioniert werden soll. Die Bio Suisse begrüsst und unterstützt diesen Entscheid.
In der Betriebsmittelliste 2017 wird das in der Landi und bei den Futtermühlen erhältliche jodierte Viehsalz wieder gelistet sein. Auf der Betriebsmittelliste 2016 sind zudem Speisesalze (ohne Jod und Fluor) und Futtermittelsalze gelistet.
Barbara Früh und Claudia Schneider, Bio Suisse Futtermittelbeauftragte am FiBL
Jodiertes Viehsalz wird toleriert
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