Für Mutterkühe und Kälber bis zum Absetzen ist ab dem 1.1.2017 die «Graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion» (GMF) des Bundes obligatorisch. Betriebe, die andere Raufutter-verzehrende Tierkategorien halten und deshalb die GMF gesamtbetrieblich nicht erfüllen, müssen eine separate Futterbilanz für Mutterkühe und Kälber einreichen. Eine Vorlage für die Berechnung der separaten Futterbilanz stellt Mutterkuh Schweiz auf ihrer Webseite zur Verfügung.
Weiterführende Informationen
Berechnung der separaten Futterbilanz (Webseite Mutterkuh Schweiz)
Produktionsreglement – Anpassung vom 11.01.2016 (Webseite Mutterkuh Schweiz)
GMF - Graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion (127.8 KB) (Anhang 5, Direktzahlungsverordnung, Stand 01.01.2016)