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Pestizide: Bio Suisse fordert Paradigmenwechsel

Meldung  | 

Der Aktionsplan Pestizide des Bundesrats ist mutlos. Er kommt spät und liegt hinter dem zurück, was in anderen europäischen Ländern bereits umgesetzt wird. Bio Suisse plädiert für einen Paradigmenwechsel: Weg von der Agrochemie, hin zu nachhaltigen Produktionssystemen. Wird mehr Bio produziert, gelangen automatisch weniger chemisch-synthetische Pestizide in die Umwelt.

Die katastrophalen Folgen des intensiven Pestizideinsatzes in der Schweiz sind bekannt. Sie sind ein Problem für das Trinkwasser. Sie töten und deformieren Lebewesen in Fliessgewässern und Böden. Sie tauchen in Nahrungsmitteln auf. Sie gelangen über die Luft in die Atemwege und auf unbehandelte Felder.

Regelmässig entpuppen sich zugelassene chemisch-synthetische Pestizide zudem als Problemstoffe. Jüngste Beispiele sind das «wahrscheinlich krebserregende» Glyphosat, die bienengiftigen Neonicotinoide und Fluopyram als Verursacher von Krüppeltrauben. Die Entwicklung eines neuen Wirkstoffs kostet mittlerweile 150 Millionen Franken. Das Ende der Chemie-Landwirtschaft ist absehbar.

Bio Suisse fordert, dass der Aktionsplan Pestizide mutig ausgestaltet wird. Er soll den notwendigen Paradigmenwechsel unterstützen, den Rückstand gegenüber der EU aufholen und der Schweizer Qualitäts-strategie dienen. Wird mehr biologisch produziert, gelangen automatisch weniger problematische Pestizide in die Umwelt. Massnahmen sollten darum primär darauf abzielen, Produktionssysteme zu unterstützen und weiter zu entwickeln, die bereits heute auf chemisch-synthetische Pestizide verzichten.
Es stehen folgende Massnahmen im Vordergrund:

  1. Förderung des Biolandbaus
  2. Strikte Umsetzung der Voraussetzungen für Direktzahlungen, namentlich Artikel 18 der Direktzahlungsverordnung
  3. Stärkung der Bio-Forschung
  4. Stärkung der agrochemie-unabhängigen Pflanzenschutz-Beratung
  5. Regulärer Mehrwertsteuersatz (8% statt 2.5%) auf chemisch-synthetischen Pestiziden; keine Mehrwertsteuer auf Bio-Pflanzenschutzmitteln (Nützlinge, Lockstoffe, Rapsöl etc.)
  6. Wirksame Lenkungsabgabe mit Rückvergütung in die nachhaltige Landwirtschaft
  7. Ablösung des Bundesamts für Landwirtschaft als oberste Zulassungsbehörde
  8. Einbezug der Privatanwender und der Biozide in den Aktionsplan


Weiterführende Informationen

<link file:18242>Direktzahlungsverordnung 2016 (Artikel 18 siehe Seite 7)

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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