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Die Plattform der Schweizer Biobäuerinnen und Biobauern

Umsetzung von Richtlinien-Änderungen frühzeitig angehen

Meldung  | 

In den nächsten Jahren stehen für Bio-Suisse-Betriebe einige Richtlinien-Änderungen an, zum Beispiel in der Ziegenhaltung, Schweinezucht, Wiederkäuerfütterung, Insektenzucht und Gewächshausbeheizung. Es lohnt sich, die neuen Anforderungen frühzeitig in Angriff zu nehmen.

Foto: Flavia Müller

Ab 2019 ist für Ziegen auf Knospe-Betrieben neu ein täglicher Auslauf auf die Weide oder in den Laufhof während des ganzen Jahres obligatorisch. Die Möglichkeit der Anbindehaltung bei Ziegen wurde hingegen analog zur Bioverordnung bis Ende 2022 verlängert. Da sich die Bioschweinezucht an anderen Zuchtzielen orientiert als die konventionelle, dürfen ab 2020 keine nichtbiologischen Remonten mehr zugekauft werden. Bezüglich Fütterung von Wiederkäuern haben die Delegierten von Bio Suisse im letzten Frühling eine Grundsatzänderung beschlossen, die 2019 in die Bio Suisse Richtlinien integriert wird: Die Tiere erhalten ab Anfang 2022 ausschliesslich Schweizer Knospe-Futter und anstatt zehn nur noch maximal fünf Prozent Kraftfutter in der Ration. Es empfiehlt sich, bereits jetzt Kontakte für die Beschaffung des Schweizer Knospe-Futters zu knüpfen und mit der Reduktion des Kraftfutteranteils zu beginnen.

Steigende Energieeffizienz

Ab 2019 werden die Bio-Suisse-Richtlinien ein komplett neues Kapitel zur Insektenzucht enthalten. Dabei ist nur Knospe-Futter erlaubt. Die Zuchteinheiten müssen Versteck- und Rückzugsmöglichkeiten aufweisen. Im Betrieb soll möglichst wenig Energie verwendet werden. Eine hohe Energieeffizienz wird auch bei der Produktion in Gewächshäusern angestrebt. Hier gelten per 2019 höhere Anforderungen: Alle Betriebe mit beheizten Gewächshausflächen müssen den Energieverbrauch aufzeichnen und die Reduktion des Verbrauchs nachweisen. Ausgenommen davon ist die Frostbekämpfung mittels Heiztemperatur von unter fünf Grad Celsius. Ab 2040 dürfen die Gewächshäuser auf Knospe-Betrieben nur noch mit erneuerbaren Energien geheizt werden. Sara Gomez, Bio Suisse

Weitere Informationen

Inkraftsetzungen mit Einspracherecht (Webseite Bio Suisse)

Das gilt neu im Biolandbau 2019
In der Heftmitte der Dezemberausgabe von Bioaktuell wird wiederum «Das gilt neu im Biolandbau» erscheinen. Diese Publikation präsentiert die Neuerungen auf den 1.1.2019 in der Bioverordnung sowie in den Richtlinien von Bio Suisse, Demeter und weiteren Biolabels. Sobald «Das gilt neu 2019» druckreif ist, wird es digital auf dieser Webseite zur Verfügung gestellt.

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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