Die Fachkommission Ackerkulturen von Bio Suisse hat die Sommergerste von Stufe 1 auf Stufe 2 heruntergestuft. Stufe 2 bedeutet, dass der Einsatz von Biosaatgut die Regel ist, dass aber Ausnahmebewilligungen für ungebeizte konventionelle Ware in gewissen Fällen ausgestellt werden können.
Wegen der allgemeinen Knappheit beim Biogetreidesaatgut mussten zu früheren Zeitpunkten bereits Sommerweizen, Roggen, Triticale und Wintergerste herabgestuft werden. Die Details stehen in der aktualisierten Sortenliste Biogetreide für die Ernte 2014. RS
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