Diese Website unterstützt Internet Explorer 11 nicht mehr. Bitte nutzen Sie zur besseren Ansicht und Bedienbarkeit einen aktuelleren Browser wie z.B. Firefox, Chrome
FiBL
Bio Suisse
Logo
Die Plattform der Schweizer Biobäuerinnen und Biobauern

TVD neu auch für Schafe und Ziegen

Meldung  | 

Per 1. Januar 2020 müssen auch Schafe und Ziegen in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) gemeldet werden. Zudem müssen neu alle Tiere zwei Ohrmarken tragen, bei Schafen muss eine davon elektronisch sein.

Foto: FiBL, Thomas Alföldi; Bio Suisse, Flavia Müller (r)

Details:

  • Schafe und Ziegen: Alle ab 1. Januar 2020 geborenen Schafe und Ziegen müssen bis spätestens 30 Tage nach der Geburt in der TVD registriert werden.
  • Schafe: Vor dem 1. Januar 2020 geborene Schafe müssen bis zum 31. Dezember 2022 mit einer elektronischen Ohrmarke nachmarkiert werden. Verlassen sie die Tierhaltung vor Ende 2022, müssen sie vor dem Verstellen nachmarkiert werden.
  • Ziegen: Vor dem 1. Januar 2020 geborene Ziegen brauchen erst ab 1. Januar 2023 eine zweite Ohrmarke, auch wenn sie bis dahin verstellt werden.

Weiterführende Informationen

Tierverkehrskontrolle (Webseite BLV)

cfr/rs

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

Möchten Sie die Website zum Home-Bildschirm hinzufügen?
tippen und dann zum Befehl zum Home-Bildschirm hinzufügen nach unten scrollen.