- Aufhebung der eingeschränkten Vermarktung für Umstellware Gerste.
- Für Umstellware Gerste gelten die Biorichtpreise.
- Die Sammelstellen zahlen den Produzenten den Rückbehalt für Gerste aus.
- Die Vermarktung der Umstellware Hafer und Triticale bleibt weiterhin eingeschränkt.
- Der Bedarf an Inland-Triticale ist unbedingt zu melden. Triticale darf nicht durch Importfutterweizen ersetzt werden so lange die Umstellware eingeschränkt ist.
- Ende September 2018 wird eine zweite Umfrage durchgeführt und entsprechend wird über die Vermarktung von Hafer und Triticale entschieden.
- Sobald mit grosser Wahrscheinlichkeit (Rückmeldung des Handels) von einer vollständigen Vermarktung der Umstellware Gerste ausgegangen werden kann, wird der Importstopp für Gerste aufgehoben.
Weiterführende Informationen
Ablauf der «Vermarktung eingeschränkter Produkte»
Biofuttergetreide (Rubrik Markt)