Die Umstellung auf den biologischen Landbau betrifft immer den gesamten Betrieb. Sie beginnt jeweils am ersten Januar und dauert mindestens zwei volle Kalenderjahre. Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter verpflichten sich mit der Unterzeichnung des Knospe-Produktionsvertrags, die Bio Suisse-Richtlinien ab Beginn der Umstellungsperiode einzuhalten.
Bis Ende August (Sommererhebung) muss der Betrieb beim Landwirtschaftsamt des jeweiligen Kantons für den Biolandbau angemeldet werden, damit die zusätzlichen Direktzahlungen vom Bund für das folgende Jahr gutgeschrieben werden können. Nachmeldungen sind in den meisten Kantonen bis Ende Jahr möglich. Bei Bio Suisse muss der Betrieb bis spätestens Ende November für die Umstellung im Folgejahr angemeldet sein.
Wer eine Umstellung in Betracht zieht, hat die Möglichkeit, vorgängig einen Biobetrieb zu besuchen. Im direkten Kontakt lässt sich unverbindlich und kostenlos etwa über Preise, Arbeitsbelastung, Unkrautbekämpfung und die Nährstoffversorgung im Bio-Ackerbau diskutieren. Dafür steht eine Auswahl von Besichtigungsbetrieben zur Verfügung. Die Verantwortlichen stehen ihren Berufskolleginnen und -kollegen mit Umstellungsinteresse gerne Red und Antwort. Die Termine werden direkt mit einem ausgewählten Betrieb festgelegt. Die Besichtigungsbetriebe sind gemischte Betriebe mit verschiedenen Vermarktungskanälen.
Alle Informationen zur Umstellung auf Bio Knospe und den Link zu Besichtigungsbetrieben finden Sie unter:
Umstellung (Webseite Bio Suisse)
Beatrice Scheurer-Moser, Bio Suisse
Allgemeine Informationen zur Umstellung auf Biolandbau
Umstellung (Rubrik Aktuell)