Diese Website unterstützt Internet Explorer 11 nicht mehr. Bitte nutzen Sie zur besseren Ansicht und Bedienbarkeit einen aktuelleren Browser wie z.B. Firefox, Chrome
FiBL
Bio Suisse
Logo
Die Plattform der Schweizer Biobäuerinnen und Biobauern

Vogelgrippe bei Wildvogel im Kanton Bern nachgewiesen

Meldung  | 

In Vinelz (BE) wurde bei einer Graugans das Vogelgrippevirus nachgewiesen. Das BLV hat Schutzmassnahmen erlassen, die bis Ende März 2026 gelten. Geflügelhaltende sind jetzt gefordert, Präventions- und Biosicherheitsmassnahmen konsequent umzusetzen.

Von November 2025 bis Ende März 2026 müssen Geflügelhaltende den Auslauf der Tiere auf den geschlossenen Aussenklimabereich beschränken. Foto: FiBL, Simona Moosmann

Nachdem in den letzten Wochen vermehrt Fälle von Vogelgrippe bei Wildvögeln in Europa aufgetreten sind, wurde das Virus nun auch in der Schweiz bestätigt: Bei einer Graugans in der Gemeinde Vinelz (Kanton Bern) wies das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) das Virus am 4. November 2025 nach.

Um eine Weiterverbreitung zu verhindern, hat das BLV eine dringliche Verordnung erlassen, die am 6. November 2025 in Kraft trat und bis zum 31. März 2026 gilt. Betroffen sind insbesondere die Uferzonen von Bielersee, Murtensee und Neuenburgersee, wo Beobachtungsgebiete eingerichtet wurden.

Massnahmen in den Beobachtungsgebieten

In diesen Gebieten gelten besondere Schutz- und Hygieneregeln:

  • Kein Kontakt zu Wildvögeln: Den Auslauf des Geflügels auf den geschlossenen Aussenklimabereich beschränken und sicherstellen, dass Wildvögel keinen Zugang zu Auslaufflächen sowie Wasserflächen haben.
  • Biosicherheitsmassnahmen umsetzen: Anzahl Personen mit Zutritt zur Geflügelhaltung auf das Notwendige beschränken, Hygieneschleuse einrichten, Kleidung und Schuhe nur für Geflügelhaltung verwenden, regelmässige Reinigung und Desinfektion.
  • Tiergruppen trennen: Hühner, Enten, Gänse und Laufvögel sind getrennt zu halten.
  • Früherkennung: Bei Krankheitsanzeichen ist sofort eine Tierärztin oder ein Tierarzt zu kontaktieren.

Diese Auflagen gelten verpflichtend für Betriebe mit 50 oder mehr Tieren, werden aber dringend auch kleineren und Hobbyhaltungen empfohlen.

Aufmerksam bleiben – auch ausserhalb der Zonen

Das BLV betont, dass eine konsequente Biosicherheit landesweit der wirksamste Schutz bleibt. Auch ausserhalb der Beobachtungsgebiete sollten Geflügelhaltende Hygienemassnahmen ernst nehmen und sicherstellen, dass ihre Tierhaltung bei der kantonalen Veterinärbehörde registriert ist – eine wichtige Voraussetzung für eine rasche Information im Ernstfall.

Tot aufgefundene Wildvögel nicht berühren

Die Bevölkerung wird gebeten, tote oder kranke Wildvögel nicht anzufassen. Funde sollen der Wildhut, der Polizei oder dem kantonalen Veterinärdienst gemeldet werden.

Kein Risiko für Konsumentinnen und Konsumenten

Das Virus ist für den Menschen kaum gefährlich. Eine Übertragung wurde nur in seltenen Fällen nach engem, ungeschütztem Kontakt mit infiziertem Geflügel beobachtet. Geflügelprodukte können weiterhin ohne Bedenken konsumiert werden.

Medienmitteilung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, bearbeitet von Corinne Obrist

Weiterführende Informationen

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

Möchten Sie die Website zum Home-Bildschirm hinzufügen?
tippen und dann zum Befehl zum Home-Bildschirm hinzufügen nach unten scrollen.