Bis 31. März 2009 dürfen noch fünf Prozent konventionelle Futtermittel für Wiederkäuer zugekauft werden, allerdings nur Nebenprodukte aus der Lebensmittelherstellung und wenn diese nicht in ausreichender Menge in Bioqualität verfügbar sind. Eine Auflistung dazu ist in der Bioverordnung zu finden.
Die Bio Suisse hat daraus folgende noch zulässigen konventionellen Komponenten für Wiederkäuer interpretiert und definiert: Zuckerrübenschnitzel, Melasse aus der Zuckerproduktion und Früchtesirup, Abgang aus der Obst- und Gemüseverarbeitung, unverarbeitete Kartoffeln aus der Lebensmittelproduktion, Biertreber, Malztreber, Kartoffelprotein, Maiskleber und Bierhefe.
Der Unterschied zwischen Bio Suisse Richtlinien und der Bioverordnung beschränkt sich nun noch auf die Raufutterregelung: Knospe-Betriebe müssen mindestens 90 Prozent Raufutter einsetzen, BioV-Betriebe mindestens 60 Prozent.
Tipp: Um die Versorgung mit biologischem Raufutter sicherzustellen, wird am besten ein Produktionsvertrag mit einem raufutterproduzierendem Biobetrieb abgeschlossen. Eine Vertragsvorlage und die Möglichkeit Angebote und Gesuche auszuschreiben bietet die Biobörse. www.ch-biobörse.ch
Das FiBL-Merkblatt „Fütterungsrichtlinien 2008 nach Bio Suisse“ gibt detailliert Auskunft über die Anforderungen.
Die erlaubten Mineral- und Ergänzungsfuttermittel sind in der Hilfsstoffliste 2008 gelistet. Neu wird diese nächstes Jahr nicht mehr automatisch an alle Betriebe verschickt. Eine PDF- Version steht unter www.bioaktuell.ch oder www.shop.fibl.org zur Verfügung. Gedruckt kann die Hilfsstoffliste für Fr. 10.- beim FiBL in Frick bezogen werden.
Für weiterführende Informationen siehe:
Merkblatt Fütterungsrichtlinien 2008 nach Bio Suisse (FiBL-Shop)
Hilfsstoffliste (FiBL-Shop)
Bioregelwerk
Ansprechpartnerin:
Barbara Früh
FiBL Beratung
Tel. 062 865 72 18
Fax 062 865 72 73
E-Mail barbara.frueh(at)fibl.org
www.fibl.org