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Wintergrün in die Fruchtfolge!

Meldung  | 

Wicke-Hafer bringt Sticktstoff und viel Grünmasse. Das Gemenge friert ab und ist somit geeignet für im nächten Jahr früh bebaute Flächen.

Rechtzeitig an die Winterbegrünung zu denken macht Sinn und erspart erst noch Stress und Ärger. Zur Erinnerung: Zwischen dem 15. November und dem 15. Februar müssen auf Bio Suisse-Betrieben mindestens 50 Prozent der offenen Ackerfläche mit einer Pflanzendecke belegt sein.

Als Bedeckung werden angerechnet:

  • Überwinternde Kulturen (Wintergetreide, Raps, Wintergemüse)
  • Im gleichen Jahr angelegte Kunstwiesen
  • Gründüngungen
  • Intaktes Wurzelwerk von abgeernteten Kulturen

Die ganzjährig begrünte Ackerfläche (Kunstwiese) gilt nicht als offene Ackerfläche und kann daher nicht angerechnet werden.

Was wann ansäen?

  • Bis Anfang Oktober alle abgeernteten Flächen, die in diesem Jahr nicht mehr gebraucht werden, mit einer Gründüngung einsäen.
  • Flächen, welche früh im Jahr bebaut werden, mit einer abfrierenden Gründüngung, wie Phacelia-Leguminosen Mischung, Wicke-Hafer Mischung (bis Anfang September) oder Hafer (auch Spätsaat verträglich) ansäen.
  • Andere Flächen können mit Raigras-Inkarnatklee oder Zottelwicke (bis Mitte September) und nach Mitte September mit Grünroggen, Zottelwicke, sowie Wintererbsen angesät werden.
  • Schwere Böden, die vor Ende April bebaut werden, können im Verlaufe des Winters umgebrochen werden. In diesem Fall können sie aber nicht zu den 50 Prozent Winterbegrünung angerechnet werden, auch wenn sie bis zum Umbruch begrünt waren.

Möglichst Biosaatgut verwenden!

Das Saatgut der Gründüngungen ist wie folgt eingeteilt:

  • Überwinternd: Stufe 3 (Bio Wunsch)
  • Nicht überwinternd: Stufe 2 (Bio Regel)
  • Ausnahme: Getreidearten (Grünroggen und Grünhafer): Stufe 1 (Bio Pflicht)

Details zum Saatgut und zu den Stufen siehe Seiten 8-10 der Sortenliste:
Sortenliste Futterbau und übrige Ackerkulturen (FiBL-Shop; Gratisdownload)

20 Prozent der Ackerfläche müssen ganzjährig begrünt sein

Betriebe, die weniger als 20 Prozent der Ackerfläche ganzjährig begrünt haben, können alle Gründüngungen, die länger als 5 Monate auf dem gleichen Feld stehen, für die 20 Prozent Ganzjahresbegrünung anrechnen (gewichtet nach Zeit und Fläche).

Weiterführende Informationen

Das gilt bei Bodenschutz und Fruchtfolge
Anbau von Herbstzwischenfrüchten
Merkblatt Bodenschutz und Fruchtfolge (FiBL-Shop; Gratisdownload)

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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