In einem vierjährigen Projekt von Bio Suisse wurden bei allen betroffenen Gemüsearten die möglichen Alternativen getestet, sowie das Gespräch mit den entscheidenden Akteuren gesucht. Aus den Ergebnissen wurde ein Weisungsvorschlag formuliert, der nach der abgelaufenen Inkraftsetzungsfrist nun auf 1.1.2019 in Kraft tritt.
Zur Kontrolle der neuen Vorschrift gibt es seit Mai 2018 die Positivliste für zellfusionsfreie Kohlarten und Chicorée, die nun in Zusammenarbeit mit Bioland, Demeter, Naturland, Bio Austria und dem Bundesverband für Naturkost Naturwaren (BNN) überarbeitet wurde.
Für Bio-Suisse-Betriebe ist die Liste (mit Ausnahme von Blumenkohl, Brokkoli, Weisskohl, Wirz und Chicorée) verbindlich.
Für Demeterbetriebe gilt das Verbot von Zellfusionssorten bereits seit einigen Jahren. Bei Demeter sind alle Kohlarten und Chicorée aus Zellfusion verboten.
Die neun Seite umfassende Positivliste kann gratis aus dem FiBL-Shop heruntergeladen werden:
Positivliste «Zellfusionsfreie Sorten im Gemüsebau» (FiBL-Shop)
Martin Koller, FiBL
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