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100%-Biofütterung für Wiederkäuer ab 1. April 2009

Meldung  | 

Ab April 2009 gibt’s für Wiederkäurer nur noch Biofutter

In der EU gilt seit dem 1. Januar 2008 für Wiederkäuer die 100-Prozent-Biofütterung. In der Schweiz hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die Verwendung von nicht-biologischen Nebenprodukten aus der Lebensmittelherstellung auf den 31. März 2009 befristet. Das BLW hat sich auf Begehren von Bio Suisse bei der EU für eine Verlängerung der schweizerischen Übergangsfrist sowie für die Aufnahme von nicht-biologischen Maiswürfeln in diese Übergangsfrist eingesetzt. Das wäre notwendig gewesen, denn die EU und die Schweiz anerkennen die Bioprodukte gegenseitig als gleichwertig. Trotz Anstrengungen wurde das Anliegen aus Bern nicht gehört. Das heisst konkret, ab 1. April 2009 gilt die 100-Prozent-Biofütterung für Wiederkäuer. Bis zu diesem Termin dürfen die bisher erlaubten nicht biologischen Nebenprodukte aus der Lebensmittelherstellung noch verfüttert werden.

Hilfsstoffknospefutter mit Nichtbiokomponenten dürfen die Verarbeiter noch bis Ende März verkaufen und danach können diese Futtermittel noch sechs Monate verfüttert werden, bis zum Erreichen des Ablaufdatums. Ausnahmebewilligungen bei Futterknappheit aus Witterungsgründen werden auch in Zukunft möglich sein, zum Beispiel bei Trockenheit. Heu lose darf nur noch von lizenzierten Raufutterhändlern oder direkt von Bioproduzenten gekauft werden. Verpacktes und etikettiertes Raufutter, zum Beispiel Siloballen dürfen jedoch auch nichtzertifizierte Händler weiter verkaufen.

Für Knospe-Betriebe gilt zudem: Tiere werden grundsätzlich mit Futter in Knospe-Qualität gefüttert. Es dürfen in Zukunft weiterhin maximal 10% Futter aus Bundesbiobetrieben eingesetzt werden. Die zugelassenen Komponenten sind in den Bio Suisse Richtlinien gelistet, Anhang 5 „Zugelassene Nicht-Knospe-Futtermittel“:

Liste der zulässigen Nicht-Knospe-Futtermittel für Wiederkäuer
Futter zertifiziert nach Bioverordnung (CH oder EU):

  • Leinsaat
  • Dextrose
  • Weizenprotein für Kälbernährmehl
  • Stroh zur Verfütterung
  • Ackerfutterkulturen inkl. Getreideganzpflanzen (auch Mais), frisch, siliert, getrocknet
  • Futterrüben unverarbeitet
  • Futter von Dauer- und Kunstwiesen, frisch oder konserviert (Herkunft Schweiz und direkte Nachbarländer)

 

Autor

Christian Voegeli, Bio Suisse


Weiterführende Informationen

<link fileadmin documents ba bioregelwerk-2009 deutsch mb-1398-fuetterung.pdf download oeffnet in neuem>Merkblatt Fütterungsrichtlinien nach Bio Suisse (PDF, 141 KB)

Fütterung: Das dürfen Biokühe fressen

Das Bioregelwerk

<link fileadmin documents ba bioregelwerk-2009 deutsch das_gilt_neu_2009_1232_2008-12-17.pdf download oeffnet in neuem>Merkblatt Das gilt neu im Biolandbau 2009

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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