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Hof, Land und Wald sind bei einem Atomunfall nicht versichert

Meldung  | 

Stellen Sie sich vor, es gibt einen Atomunfall. Ihr Landwirtschaftsland, Ihre Gebäude, Ihr Wald ist atomar verseucht, verliert seinen Wert und wird nutzlos.

Für einen Landwirtschaftsbetrieb gäbe es nach einem Atomunfall lediglich ein paar hundert Franken Schadenersatz (Foto: FiBL, Martin Hämmerli)

Stellen Sie sich vor, es gibt einen Atomunfall. Ihr Landwirtschaftsland, Ihre Gebäude, Ihr Wald ist atomar verseucht, verliert seinen Wert und wird nutzlos. Da Boden- und Wohneigentum nicht gegen einen Atomunfall versichert werden kann, stehen Sie vor dem Nichts. Was Ihnen noch bleibt, sind allfällige Hypothekarschulden. Hypothetisch an dem Szenario ist nur der Atomunfall.

Zwar gibt es in der Schweiz ein Kernenergiehaftpflichtgesetz (KHG), schreibt das Bürgerinitiative-Komitee in einer Pressemitteilung. Demzufolge haftet der Inhaber eines Atomkraftwerkes (AKW) ohne betragsmässige Begrenzung für die Schäden, die seine Anlage verursacht. Allerdings beträgt die Versicherungssumme in diesem KHG nur 1,8 Milliarden Franken. Das AKW Mühleberg im Kanton Bern produziert Strom für 400'000 Personen. Bei einem Atomunfall erhielte also jede dieser Personen im Durchschnitt 4‘500 Franken Entschädigung für Wohneigentum und Boden. Da sich Atomunfälle aber nicht an Kunden halten, können auch viel mehr Personen betroffen sein.

Wenn diese Summe nicht zur Entschädigung genügt, haftet zwar der AKW-Inhaber mit dem Rest seines Vermögens. Gemäss inoffiziellen Berechnungen des Bundes können durch einen schweren Atomunfall jedoch Schäden bis 4‘300 Milliarden Franken eintreten, heisst es in der Pressemitteilung weiter.

Der ausgebaute Dachstock, in den die Eltern ziehen wollten, der neue Milchviehstall oder die Gemüsesetzlinge, die noch nicht bezahlt sind: unbewohnbar, unbrauchbar, kaputt. Die offenen Rechnungen und die Schulden bleiben. Für Betroffene bedeutet dies faktisch den Privatbankrott. Bauern sind davon besonders betroffen – und Biobauern noch mehr. Ihre Kundschaft reagiert generell sehr sensibel, so auch auf die allfällige Nachricht von auch nur leicht verstrahlten Nahrungsmitteln. Als 1986 im ukrainischen Tschernobyl ein Atomreaktor explodierte, gab es besonders ängstliche Menschen in der Schweiz, die aus Übersee importierte Nahrungsmittel kauften.

Um ihre gesetzlich unbegrenzte Haftpflicht zu erfüllen, müssten die Inhaber von AKWs Rückstellungen in der Höhe des maximal möglichen Gesamtschadens bilden. Tatsächlich aber haben sie das bislang nicht getan. Die fünf Schweizer AKW (Beznau I und II, Mühleberg, Gösgen und Leibstadt) gehören weltweit zu den ältesten. Mühleberg ist vom Reaktortyp praktisch identisch mit denjenigen von Fukushima. Auch Beznau I und II und die übrigen AKW weisen gemäss verschiedenen Studien zunehmende Sicherheitsmängel auf, so die Pressemitteilung.

Rechtlich verbindlich müssen die Inhaber diese Rückstellungen tätigen, wenn sie eine offizielle Schuldanerkennung in Höhe der Versicherungssumme des Eigentums unterschreiben. Die Bürgerinitiative ruft darum Boden- und WohneigentümerInnen auf, die Schuldanerkennung bei den AKW-Inhabern einzufordern. Ohne Schuldanerkennung gebe es nur eine Möglichkeit, einen solchen Privatbankrott zu vermeiden: alle AKWs abzuschalten. Die Initiative zum geordneten Atomausstieg von Ende November will genau dies. Ohne positive Reaktion der AKW-Inhaber sehen sich die Initianten deshalb zu einem «Ja» gezwungen, um ihr Vermögen zu sichern, schreiben sie in der Pressemitteilung.

Wie vorgehen?

  1. Unter www.versicherungsluecke.ch können Sie berechnen, wie stark Sie von einem Atomunfall betroffen wären.
  2. Die Schuldanerkennung Ihres Stromanbieters herunterladen, ausfüllen und abschicken.

Katharina Scheuner

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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