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Hof- und Weideschlachtung für mehr Tierwohl

Meldung  | 

Der Bundesrat gibt grünes Licht für die Hof- und Weideschlachtung. Bio Suisse, Demeter, KAGfreiland und das FiBL begrüssen diesen Entscheid zu Gunsten des Tierwohls. Das ermöglicht eine respektvolle und schonende Tötung der Nutztiere. Pilotversuche im In- und Ausland haben gezeigt, dass Tiere, die auf dem Hof geschlachtet werden, deutlich weniger Stress ausgesetzt sind.

Keine Trennung von der Herde, kein Stress: Bei der Hoftötung bleiben die Tiere entspannt. Foto: Tina Sturzenegger

Die überarbeitete Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle (VSFK) tritt per 1. Juli 2020 in Kraft. Zukünftig erlaubt diese auch die Betäubung und Entblutung eines Tieres auf einem landwirtschaftlichen Betrieb. Mit diesem Entscheid erreicht die zehnjährige Vorarbeit der Pionierbetriebe und der Biobranche unter Leitung des Forschungsinstituts für biologischen Landbau FiBL einen wichtigen Meilenstein. Möglich gemacht haben diesen Schritt namentlich Lena und Cäsar Bürgi, Nils Müller, Nationalrätin Martina Munz und Nationalrat Karl Vogler, die Stiftung Tier im Recht, das Veterinäramt des Kantons Zürich, Vier Pfoten sowie die Vontobel Stiftung.

Vielversprechende Erkenntnisse der Pioniere

Erste Pionierbetriebe wenden alternative Schlachtmethoden dank kantonaler Bewilligungen bereits heute an. Die Erkenntnisse dieser Betriebe zeigen, dass diese Form der Schlachtung besonders tierschonend ist. Das Tier wird in seinem gewohnten Umfeld betäubt und anschliessend entblutet. Danach erfolgt der Transport des Schlachtkörpers in einem speziell dafür konzipierten Anhänger. Das Tier muss nach Eintritt des Todes innerhalb von 45 Minuten zu einem bewilligten Schlachtlokal gefahren und dort ausgeweidet werden. Im Vergleich zur herkömmlichen Schlachtung bleiben den Tieren somit die Lebendtransporte und Wartezeiten in den Schlachthöfen erspart. Dies wirkt sich positiv auf die Stressbelastung der Tiere und somit auch auf die Fleischqualität aus. 

Die Verfahren bedürfen auch zukünftig einer Bewilligung, die jeweils vom zuständigen kantonalen Veterinäramt ausgestellt wird. Vorerst werden diese mobilen Systeme nur im Rindviehbereich Anwendung finden. In Zukunft soll die Hofschlachtung auch auf weitere Tiergattungen wie beispielsweise Kleinwiederkäuer, Schweine und Geflügel ausgeweitet werden. Das FiBL verfasst ein Merkblatt, das interessierten Betrieben einen Überblick zu den verschiedenen Hofschlachtungsmethoden und praktische Tipps gibt. Die Publikation ist für Juni geplant.

Medienmitteilung von Bio Suisse, Demeter, KAGfreiland und FiBL vom 28.05.2020

Weitere Informationen
Schlachtung auf dem Bauernhof (Rubrik)
 

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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