Die im Bioobstbaubulletin aufgeführten Pflücktermine (siehe Weiterführende Informationen) sind Richtwerte und dienen vor allem der Planung der Abschlussbehandlungen und der Langzeitlagerung. Die definitiven Erntetermine können für den eigenen Betrieb anhand der Erntekriterien wie Aufhellung der Grund- und Deckfarbe, Ausbildung der Kelchgrube & der Lentizellen, Stiellöslichkeit, Geschmack und mittels Streif-Index (Zuckergehalt, Festigkeit, Stärkeabbau) ermittelt werden.
Der Pflücktermin ist zudem zwingend auf die Lager- bzw. Verkaufsart der Früchte abzustimmen (Frischkonsum, Kühllager, Kurz- oder Langzeitlagerung im CA oder ULO, …). Der definitive Pflücktermin ist deshalb frühzeitig mit dem jeweiligen Handelsbetrieb abzusprechen.
Lagerkrankheiten, Regenfleckenkrankheit und Marssonina im Kernobst
Die wichtigsten Lagerkrankheiten werden durch Spätschorf/Lagerschorf, Lentizellenfäulnis, Regen- und Russfleckenkrankheit verursacht. Bei Schorfbefall auf den Blättern und intensiven Niederschlägen zur Ernte ist die Infektionsgefahr für Spät- und Lagerschorf besonders hoch.
Bei Schorfbefall sind die Behandlungsintervalle weiterhin kurz zu halten. Bei hohen Regenmengen gilt es den vorbeugenden Schutzbelag zu erneuern.
Pflanzenschutzmittel an Hauptrisiko ausrichten
Die Mittelwahl richtet sich nach dem Hauptrisiko in der Anlage, der Witterung und den einzuhaltenden Wartefristen. Zur Einschätzung der Infektionsrisiken helfen die RIMpro-Prognosemodelle für Schorf und Marssonina.
Tonerdepräparate wie zum Beispiel Myco-Sin stellen gegen Marssonina & Lentizellenfäulnis die wirksamsten Mittel dar, wirken aber nicht gegen die Regenfleckenkrankheit. Kaliumhydogencarbonatpräparate wirken am besten gegen die Regenfleckenkrankheit. Mit der Zugabe von Schwefel werden mit diesen beiden Mitteln auch Schorf und Mehltau abgedeckt.
Bei erhöhter Befallsgefahr für Lagerkrankheiten (Sortenanfälligkeit, Witterung) stehen für die letzten zwei bis drei Wochen bis drei Tage vor der Ernte auch Vacciplant oder Blossom Protect mit einer Teilwirkung zur Verfügung.
Quelle: Bioobstbaubulletin Nr. 11/2025