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Jakobskreuzkraut

Biologie und Schaden

Durch extensivere Landnutzung sowie durch Rationalisierungs-und Ökologisierungsmassnahmen im Strassen-und Bahnunterhaltsdienst haben spätblühende Arten wie das Jakobskreuzkraut vermehrt die Möglichkeit, ungehindert zu versamen und sich in landwirtschaftlich genutzten Flächen auszubreiten. Dies vorwiegend in Weiden.

Dieses giftige Unkraut ist weiter verbreitet als bisher angenommen. Es gehört in die gleiche Familie wie die Distel und der Löwenzahn. Seine Samen fliegen problemlos über grössere Distanzen. Die Pflanze kann sich dann überall installieren, wo lockere, lückige Bestände vorkommen. Die zwei- bis mehrjährige Pflanze bildet im ersten Jahr Rosetten, im zweiten Jahr die Blütenstände.

Alle Teile der Pflanze, auch die Blüte, enthalten Gifte (Alkaloide), die in den schlimmsten Fällen bei Tieren zum Tod führen können. Die Pflanzengifte bleiben auch nach der Konservierung (Silage, Heu, Emd) erhalten. Somit kann es auch im Winter zu Vergiftungserscheinungen kommen. Die Alkaloide verursachen Magen-Darm-Beschwerden, Krämpfe, Taumeln, Unruhe, blutigen Durchfall und Verwerfen. Später kann die Leber irreversibel geschädigt werden.

Normalerweise wird dieses Unkraut wegen seines bitteren Geschmacks von den Tieren beim Weiden gemieden. In dichten Beständen und im konservierten Futter ist es den Tieren aber kaum möglich, das Jakobskreuzkraut zu meiden.

Regulierung

Es muss dafür gesorgt werden, dass die Blütenstände nicht reifen können, damit die Pflanzen nicht versamen. Im Frühjahr bildet das Jakobskreuzkraut Rosetten, und ab Juli/August versamen die Blütenstände.

Jeder Betriebsleiter ist  aufgerufen, die Verbreitung dieses giftigen Krautes zu verhindern. Die Weiden sollten ab April/Mai auf Rosetten kontrolliert werden. Die Rosetten müssen mit Hilfe von Werkzeugen (Eisenhaken, Schüfeli, leichte Form des Blackeneisens) ausgestochen werden.

Weitere Massnahmen

  • Während des ganzen Jahres Pflanzen ausstechen
  • Weiden putzen
  • Kompostierung nicht blühender Pflanzen ist sinnvoll

Vorbeugende Massnahmen

  • Grasnarbenschäden vermeiden (Weide, Fahrspuren)
  • Gute Gräser fördern (z.B. Versamen ermöglichen, Übersaaten)
  • Versamen verhindern (Blütenstände vor der Nutzung schneiden oder zumindest nach dem Mähen herauslesen und via Kehrichtabfuhr entsorgen) 
  • Vorkommen auf öffentlichem und privatem Gelände der Gemeinde melden (Schulhäuser, Strassen-und Bahnböschungen, Industriegelände, Privatgärten, Kies-und Lehmgruben)

Merkblätter

Merkblatt des Landwirtschaftliches Bildungs- und Beratungszentrums Hohenrain (Kanton Luzern) (201.0 KB)

 

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 01.03.2013

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