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Bio Suisse
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Die Plattform der Schweizer Biobäuerinnen und Biobauern

Bei Betriebsaufgabe: Bioland für Biobauern

Über die Aufgabe des eigenen Betriebes spricht niemand gerne. Trotzdem sind auch Biobauern mit dieser Frage konfrontiert, wenn keines der Kinder die Landwirtschaft weiter betreiben will. Der übliche Schritt war bisher, im Haus weiter zu wohnen und das Land zu verpachten. Häufig möchten jedoch die Kinder das Land verkaufen und allenfalls die Freistellung der Hausparzelle aus dem bäuerlichen Bodenrecht. Eine solche Betriebsaufgabe muss bezüglich verschiedener Aspekte gut überlegt werden. Geregelt werden muss unter anderem:

  • der den Geschwistern zustehende Anteil
  • die steuerlichen Folgen bei einer Differenz zwischen Verkaufswert und Buchwert
  • die Grundstückgewinnsteuer;
  • das Vorkaufsrecht der Pächter
  • die Preisbegrenzung gemäss bäuerlichem Bodenrecht
  • Rückzahlungen von Subventionen
  • Konditionen der Investitionskredite
  • Entlassung der Hausparzelle aus dem bäuerlichen Bodenrecht

Für jeden Betrieb sieht die Lösung für eine geordnete Betriebsaufgabe anders aus. Bei einem Biobetrieb ist es wünschenswert, dass er sein Land an einen anderen biologisch wirtschaftenden Betrieb verpachtet oder verkauft.
Eine Betriebsaufgabe wird vom gleichen Landwirt in der Regel nur einmal im Leben durchgeführt und übersteigt somit sein Wissen und seine Erfahrung in diesem Bereicht. Hier ist die Beratung eine nützliche Hilfe, da Erfahrungen aus mehreren Betriebsaufgaben vorhanden sind und eingebracht werden können.
Wichtig ist, die Beratung frühzeitig in Anspruch zu nehmen, damit alle Aspekte der Betriebsaugabe gut überlegt und abgeklärt werden können.

 

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 19.11.2007

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