Bio-Umstellzeit: Vermarktung und Verkauf – das müssen Sie wissen
Wer auf Bio umstellt, steht vor vielen Fragen – auch zur Vermarktung. Wo dürfen Umstellprodukte verkauft werden? Wie funktioniert die Deklaration? Und worauf ist beim Absatz zu achten? Hier finden Sie praxisnahe Informationen für die Zeit der Umstellung auf Bio – egal, ob Sie gerade erst überlegen oder bereits mitten in der Umstellung sind.
Welche Produkte sind gesucht?
Vor der Umstellung lohnt es sich, die Absatzmöglichkeiten der geplanten Produkte sorgfältig abzuklären. Es empfiehlt sich, frühzeitig den Kontakt zu potenziellen Abnehmern aufzunehmen und Erwartungen beidseitig zu klären.
Folgende Produkte sind derzeit in Bio-Qualität besonders gefragt und bieten gute Chancen für den Einstieg in die Bioproduktion:
Produkt | Produzent:innen gesucht? | Besonderheiten |
Milch | Ja |
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Rind | Ja |
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Poulet | Ja |
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Brotgetreide | Ja |
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Futterbau | Ja |
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Zierpflanzen | Ja |
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Honig | Ja |
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Eier | Teilweise |
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Kalb | Teilweise |
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Lamm | Teilweise |
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Fisch | Teilweise |
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Eier | Teilweise |
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Ölsaaten | Teilweise |
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Kartoffeln | Teilweise |
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Spezielle Ackerkulturen | Teilweise |
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Gemüse | Teilweise |
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Kräuter | Teilweise |
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Obst & Beeren | Teilweise |
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Wein | Nein |
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Schweine | Nein |
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Was bedeutet die Umstellzeit?
Die Umstellzeit dauert in der Regel zwei volle Kalenderjahre, beginnend am 1. Januar des ersten Umstelljahres. Während dieser Zeit gelten die Bio-Richtlinien bereits vollständig, doch die Produkte dürfen noch nicht als vollwertige Knospe-Produkte vermarktet werden. Das Logo der Umstellknospe darf erst ab dem 1. Mai verwendet werden. Planen Sie die Umstellung deshalb frühzeitig – insbesondere im Hinblick auf Vermarktung und Abnahmeverträge. Nutzen Sie frühzeitig das Beratungsangebot von FiBL, Bio Suisse oder den kantonalen Fachstellen.
Produktkennzeichnung
Produkte aus der Umstellzeit dürfen nicht als vollwertige Knospe-Produkte verkauft werden. Sie müssen klar als Umstellprodukte deklariert werden. Der Umstellungsstatus kann mit den Umstelllogos deklariert werden. Die Verwendung des Bio Knospe-Logos ist erst nach vollständiger Umstellung möglich. Wichtig: Bei Direktvermarktung ist die korrekte Angabe der Zertifizierungsnummer auf dem Produkt oder Lieferschein zwingend. Weitere Infos sind unter Verarbeitung/Kennzeichnung zu finden.

Vermarktungswege
Einige Produkte können während der Umstellung mit bestimmten Bedingungen (z. B. Abnahmeverträgen) über Sammelstellen oder Händler in den Bio-Kanal verkauft werden. Bei anderen Produkten ist dies nicht möglich und sie müssen während der Umstellung noch als konventionelle Produkte verkauft werden. Die Vermarktung ist während der Umstellzeit jedoch auch über die Direktvermarktung möglich - zu einem Preis, der den Mehrwert widerspiegelt:
- Bio Suisse und Demeter bieten in ihren jeweiligen Shops Verpackungsmaterialien für Umstellbetriebe.
- Biomarktplatz Biomondo kann kostenlos als Online-Shop zur Vermarktung und Bekanntmachung des Betriebs genutzt werden.
- Bio Suisse bietet ausserdem eine kostenlose Kontrolle der Produktetiketten an.
- Bio Suisse-Shop (Bio Suisse)
- Demeter-Shop (Demeter)
- Direktvermarktung (Rubrik Markt)
- Biomondo (Biomarktplatz Online)
- Kennzeichnung (Rubrik Vermarktung)
- Logo-Download
Vermarktungschancen während der Umstellzeit
Je nach Produktkategorie bestehen unterschiedliche Absatzmöglichkeiten in der Umstellzeit. Wichtig: Sollen im ersten Umstellungsjahr Ernteprodukte aus überwinternden Kulturen als Umstellungsware vermarktet werden, muss der Betrieb vor dem Saattermin für die Umstellung angemeldet sein. Die entsprechenden Kulturen müssen ab Aussaat biokonform angebaut werden.
Produkt | Vermarktung mit Umstellknospe möglich? | Besonderheiten |
Futtergetreide (inkl. Körnerleguminosen) | Ja | Zum Knospe-Preis Abnahmeverträge notwendig |
Mahlweizen | Eingeschränkt | Abnahmeverträge notwendig |
Ölsaaten | Nein | |
Kartoffeln | Eingeschränkt | Veredlungskartoffeln mit Umstellknospe möglich |
Kernobst | Teilweise | Einschränkung der Umstellware bei grossen Ernten |
Mostobst | Ja | |
Steinobst | Ja | |
Beeren | Ja | |
Wein | Ja | |
Milch | Nein | |
Eier | Ja | |
Rinder | Nein | Remonten können an Voll-Knospe-Betriebe verkauft werden, Wartefristen müssen beim Käufer eingehalten werden |
Schweine | Nein | Jager können an Voll-Knospe-Betriebe verkauft werden, Wartefristen müssen beim Käufer eingehalten werden |
Mastpoulet | Ja |
Tierhaltung während der Umstellungszeit
Tiere gelten während der Umstellzeit grundsätzlich als Umstelltiere – ihr Status ist nie höher als der des Betriebs. Erst ab dem dritten Umstelljahr gelten sie als Biotiere.
Herkunft & Zukauf
- Auf dem Betrieb geborene Tiere gelten ab dem 1. Mai des ersten Umstelljahres als Umstelltiere und ab dem dritten Jahr als Biotiere.
- Zugekaufte Biotiere gelten ebenfalls als Umstelltiere und ab dem dritten Jahr als Biotiere.
- Zukäufe von Nicht-Biotiere sind nur mit Bewilligung möglich (z. B. Rassenumstellung, Produktionsaufbau, ProSpecieRara siehe RL 4.4.2).
Wartefristen für zugekaufte Nicht-Biotieren
- Rinder / Pferde (Fleisch): 12 Monate
- Milchkühe / Schweine / Kleinwiederkäuer: 6 Monate
- Geflügel (Fleisch): 56 Tage (vor dem dritten Lebenstag eingestallt)
- Geflügel (Eier): 6 Wochen
Bedingungen für die Rückkehr von nicht-bio Aufzuchttieren auf den Umstellbetrieb:
- Der Aufzuchtvertrag muss vor Umstellbeginn abgeschlossen worden sein.
- Die Tiere müssen vor Umstellungsbeginn den Betrieb verlassen haben.
- Sie müssen während der Umstellzeit zurückkehren.
- Die oben genannten Wartefristen müssen eingehalten werden.
Tierverkehrsvignetten für die Umstellzeit
Umstellbetriebe, die noch keine Tierverkehrsvignetten von Bio Suisse erhalten haben und solche benötigen, melden dies bei Bio Suisse: Tel. 061 204 66 66, bio(at)bio-suisse.ch
Umstellbetriebe, die bereits im System erfasst sind, können Vignetten online bestellen. Das Umstelllogo wird automatisch aus dem System eingefügt.
Letzte Aktualisierung dieser Seite: 18.08.2025