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Bio Suisse
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Die Plattform der Schweizer Biobäuerinnen und Biobauern

Kosten und Beiträge

Die Umstellung ist mit Kosten verbunden. Auf der anderen Seite kann mit zusätzlichen Direktzahlungen gerechnet werden.

Einmalige Kosten

Einmalige Kosten im Rahmen einer Umstellung fallen an für:

  • Beratungen
  • Pflichtkurse
  • Je nach Bedarf Investitionen

Jährlich wiederkehrende, biospezifische Kosten

Jährlich wiederkehrende Kosten sind:

  • Mitgliedsbeiträge Biolabel und Bioorganisationen
  • Kontrollkosten

 

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Kantonale Umstellungsbeiträge

Die in der Tabelle aufgeführten Kantone richten im Moment Umstellungsbeiträge aus (Westschweizer Kantone: klicken Sie auf den Sprachwechsel "fr" oben rechts).
Die Liste der Kantone und die Beiträge können schnell ändern. Um sicher zu sein, ob in den kommenden Jahren Umstellungsbeiträge bezahlt werden, wird am besten beim kantonalen Landwirtschaftsamt oder bei der kantonalen Bioberatung nachgefragt:

Die nicht aufgeführten Kantone der Deutschschweiz zahlen keine Beiträge an die Umstellung.

Kanton

BL

SO

SZ

TI

UR

ZH

Grundbeitrag (pro Betrieb) bis 20 000 8000 0 bis 20 000 0 2000
Flächenbeiträge (pro ha)            
Offene Ackerfläche 0 500 300 0 300 400
Futterbaufläche 0 0 300 0 300 150
Spezialkulturen 0 0 300 0 300 600
Auszahlung einmal einmal zweimal einmal zweimal zweimal

Bedingungen

BL Der Beitrag wird auf Gesuch hin überprüft und ausbezahlt zur Deckung der Kosten von Investitionen, Material oder des Aufwands Dritter. Der Betrag darf zwei Drittel dieser Kosten nicht übersteigen.
SO Nur Ackerbaubetriebe; deren offene Ackerfläche muss grösser sein als 4 Hektaren und mindestens 33 % der LN ausmachen. Maximal Fr. 16 000 pro Betrieb.
SZ Generell Fr. 300 pro ha LN; Voraussetzungen der Direktzahlungsverordnung Art. 57 Absatz 1 erfüllt.
TI Der genau Betrag richtet sich nach der Höhe der Standardarbeitskräfte (mind. 0.2, max 2.0 SAK) auf dem Betrieb, und nach dem Betriebstyp (100 %  für Milchproduktion, Ackerbau, Spezialkulturen; 50 % für extensive Fleischproduktion).
UR Generell Fr. 300 pro ha LN; Voraussetzungen der Direktzahlungsverordnung Art. 57 Absatz 1 erfüllt.
ZH Abstufung der Ansätze gemäss Direktzahlungsverordnung Art. 20 Abs. 1. Gesuch bei der Fachstelle Biolandbau des Strickhofs z.H. Milada Quarella einreichen. Besuch des 5-tägigen Bioeinführungskurses (empfohlen im ersten Jahr der Umstellung), mindestens 1.0 SAK nach BGBB.

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Jährlich wiederkehrende biospezifische Beiträge

Mit der Umstellung auf Bio können im Moment folgende zusätzlichen Direktzahlungen erwartet werden:

Kultur

Fr. pro ha

Spezialkulturen1'600
übrige offene Ackerfläche1'200
übrige Landwirtschaftliche Nutzfläche200

Die übrigen Direktzahlungen sind gleich wie bei den ÖLN-Betrieben (Extenso wird von den Biobetrieben automatisch erfüllt).

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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 14.06.2023

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