Technische Einrichtungen für die Hof- und Weidetötung
Die Hof- und Weidetötung zur Fleischgewinnung wurde vom Bundesrat am 27. Mai 2020 genehmigt. Wer sich für die Hof- und Weidetötung auf seinem Betrieb entschliesst, braucht die entsprechende Einrichtung. Diese Seite bietet eine Auswahl an Modellen.
Das FiBL hat ein detailliertes Merkblatt mit den Grundlagen der Hof- und Weidetötung zur Fleischgewinnung erstellt. Das 28-seitige Merkblatt erläutert Hintergründe und gesetzliche Rahmenbedingungen zur Tötung von Rindern auf dem Landwirtschaftsbetrieb.
Eric Meili bietet kostenlose Beratung zu dem Thema.
Fangelemente
Für die Hoftötung werden die Tiere meist im Auslauf in einem Fangelement an die Fixierung gewöhnt. Beispiele dafür sind die Fangelemente der beiden Firmen B+M Haus- und Agrotech AG sowie Krieger.
Fangelement von B+M Haus- und Agrotech AG (311.2 KB)


Mobile Schlachtbox MSB / Tötungsbox MTB
Wer sein Tier nicht aufziehen, sondern in einer Box entbluten will, kann die mobile Schlachtbox MSB anschaffen; in der Schweiz nennt sich diese mobile Tötungsbox (MTB). Es können auch Betriebe zusammen eine MTB anschaffen.
Dokumentation zur mobilen Schlachtbox MSB-AC (694.9 KB)
Mobile Schlachteinheit MSE-200A
Die mobile Schlachteinheit MSE-200A besteht aus dem 19 m³ großen geschlossenen Arbeitsbereich mit Entblutungs-Kipptisch und Hygienevorrichtungen sowie einem aus- und einfahrbaren Fixiermodul mit Futterstelle.
Dokumentation zur Schlachteinheit MSE-200A (Webseite Platzhirsch Hofschlachtungen GmbH)

Das Fanggitter der mobilen Schlachteinheit wird schon einige Tage vor der Schlachtung im Auslaufbereich aufgestellt, damit sich die Rinder daran gewöhnen können. Foto: FiBL, Anet Spengler

Die Bedienung der mobilen Schlachteinheit MSE-200A muss durch eine dafür ausgebildete Person vorgenommen werden. Foto: Platzhirsch Hofschlachtungen GmbH
Tiertransport-Anhänger T-Trailer
Der T-Trailer ist ein Anhänger, mit dem das tote Tier vom Bauernhof zum Schlachtbetrieb gefahren werden kann. Dieser wurde bereits in den drei Kantonen Graubünden, Solothurn und Zürich bewilligt (Stand Anfang September 2020). Die Zeit vom Entbluten bis zur Entnahme der Eingeweide darf nicht länger als 45 Minuten dauern. Das Aufziehen, Entbluten und der Transport mit dem T-Trailer ist bis jetzt die günstigste Methode. Es können auch Betriebe zusammen einen T-Trailer anschaffen.
Dokumentation zum T-Trailer (2.2 MB)
Blache als Faltwanne für den Transport ins Schlachthaus
Die Methode wurde bereits in verschiedenen Kantonen bewilligt: Die toten Tiere können in einer Blache als Faltwanne in einem Autoanhänger zum Schlachthaus transportiert werden. Interessierte für die Blache als Faltwanne wenden sich an Samuel Emmenegger in Zeihen AG oder an Matthias Linder in Heimisbach BE.
Weiterführende Informationen
Die Formulare für Bewilligungsgesuche und Checklisten für die Hof- und Weidetötung liegen in drei Landessprachen vor. Jeder Betrieb benötigt zudem eine Vereinbarung mit dem Schlachtbetrieb.
Formulare und Vorlagen: Gesuche, Checklisten, Vereinbarung (Rubrik Schlachtung)
Letzte Aktualisierung dieser Seite: 04.02.2021