Die Liste beinhaltet die verfügbaren Sorten von Mais, Körnerleguminosen, Ölsaaten, Rüben, Zwischenfutter und Gründüngungen sowie Futterbaumischungen. Im Vergleich zum vorherigen Jahr wurden einige Änderungen bei der Sortenwahl und Einstufung vorgenommen. Es lohnt sich also, die Sortenliste anzuschauen. Zur Erinnerung: Bei Arten, die in Stufe 1 und 2 eingeteilt sind, ist der Gebrauch von Biosaatgut obligatorisch. Für die Stufe 2 sind für gewisse Gründe Ausnahmebewilligungen möglich. Für die Arten der Stufe 3 ist der Gebrauch von Biosaatgut nicht obligatorisch, sofern kein Biosaatgut zur Verfügung steht. Bei Gebrauch von konventionellem Saatgut muss belegt werden, dass es nicht chemisch behandelt wurde. Für die Biokontrolle müssen Verpackungen, Lieferscheinen und Rechnungen mit dem Vermerk «Nicht behandelt» bereit liegen.
Gründüngungen und Zwischenfutter
Neu müssen Gründüngung- und Zwischenfuttermischungen 50 Prozent Biosaatgut enthalten. Landwirte, die ihre Mischungen selber zusammenstellen, müssen gewährleisten, dass die verschiedenen Komponenten Bio sind. Für nichtbiologische Arten, die in Stufe 1 oder 2 eingeteilt sind, muss eine Ausnahmebewilligung eingeholt werden.
Sortenliste «Futterbau und übrige Ackerkulturen 2012 (FiBL-shop)