Im Jahr 2019 konnten mit den Beiträgen der Knospe-Ackerbauern wiederum verschiedene Projekte zur Weiterentwicklung des Bioackerbaus unterstützt werden. Finanziell gefördert wurden Projekte in den Bereichen Speise-Hanf, Amaranth, Zuckerrüben und schonende Bodenbearbeitung sowie Sortenversuche zu Kartoffeln, Mais und Weizen.
Für das Anbaujahr 2021 können nun neue Ackerbauprojekte oder Folgeprojekte eingegeben werden. Dank dem Zuwachs der offenen Knospe-Ackerflächen stehen im Jahr 2021 rund 290’000 Franken für diese Bioackerbauprojekte zur Verfügung. Mit diesen Knospe-Ackerbaubeiträgen (KABB) werden einerseits bestehende Projekte weiter finanziert, andererseits werden neue Projekte damit unterstützt. Besonders gesucht sind Projekte im Hinblick auf die neue Richtlinie von Bio Suisse «nur noch Schweizer Futter für Wiederkäuer». So sind beispielsweise Projekte zu Ackerbohnen, Eiweisserbsen, Lupinen, Soja, Klee oder Luzerne sowie weiteren Nischenkulturen gesucht.
Kriterien für Ackerbauprojekte
Die Projektbeiträge 2021 werden gemäss folgende Auswahlkriterien beurteilt:
- Flächenmässige Bedeutung für den Biolandbau oder Potenzial für eine grössere Fläche.
- Forschungsbedarf zu ackerbaulichen Herausforderungen.
- Nachfrage auf dem Markt und Marktpotential.
- Bedeutung für die Diversität in der Fruchtfolge.
- Imagewirkung für den Biolandbau (neue Absatzkanäle).
- Innovation (Agrodiversität).
Für jedes Projekt kann einmal ein Antrag für eine Projektdauer von maximal vier Jahren eingereicht werden. Die Projektanträge werden durch die Fachgruppe Ackerkulturen beurteilt und bewertet. Im Anschluss wird der Vorschlag der Fachgruppe durch das Wissensgremium von Bio Suisse, welches dem Vorstand untersteht, verabschiedet und der Entscheid kommuniziert.
Zusammenarbeit mit Beratung und Forschung
Die Ackerbauprojekte sollen einen wissenschaftlichen Charakter aufweisen und die gewonnenen Erkenntnisse den Knospe-Produzenten anlässlich von Flurgängen oder mittels Publikationen in Fachmedien zugänglich gemacht werden. Eine Zusammenarbeit mit einem Forschungsinstitut oder der kantonalen Beratung ist daher von Vorteil. Reine Absatzförderungsprojekte oder Investitionen in Maschinen oder Anlagen werden nicht finanziert.
Die Projektbeiträge werden jährlich nach akzeptiertem Zwischenbericht ausbezahlt.
KABB-Projekte bis am 14. Februar 2020 einreichen
Für den Projektantrag muss die online verfügbare Vorlage verwendet werden. Anträge sind Bio Suisse bis am 14. Februar 2020 einzureichen. Im Mai 2020 entscheidet das Wissensgremium von Bio Suisse, welche Projekte im Jahr 2021 unterstützt werden.
Vorlage für Projekt und weitere Unterlagen (Webseite Bio Suisse)
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an Fatos Brunner (Kasten rechts).
FB