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Fachbewilligung PSM betrifft auch Biolehrbetriebe

Meldung  | 

Die Kantone informieren derzeit die Lehrbetriebe, welche Minimalanforderungen sie erfüllen müssen, um eine Bildungsbewilligung in der Fachrichtung Biopflanzenbau beantragen zu können. Dazu gehört auch die Fachbewilligung Pflanzenschutzmittel (FaBe PSM). Ohne diese können keine PSM, auch keine biologischen, gekauft werden.

In einem zweitägigen überbetrieblichen Kurs wird allen Lernenden die praktische Applikation von PSM vermittelt. Foto: LZ Liebegg, Peter Suter

In einem zweitägigen überbetrieblichen Kurs wird allen Lernenden die praktische Applikation von PSM vermittelt. Falls ein Lehrbetrieb dafür nicht eingerichtet ist, kann diese Ausbildung mittels Verbundsvertrag an einen geeigneten Lehrbetrieb übertragen werden. Damit die Fachrichtung Biopflanzenbau angeboten werden kann, sind genügend Ausbildungsplätze in der Region entscheidend. Die FaBe PSM sollte für Biolehrbetriebe kein Hindernis sein. Sie beinhaltet alle Themen zum Pflanzenschutz, auch viele indirekte Massnahmen, die für den Biolandbau wichtig sind. Die Minimalanforderungen für Lehrbetriebe stellt bei der Fachrichtung Biopflanzenbau auch keine Anforderungen an die angebauten Kulturen oder die Grösse des Betriebs. 

Urs Guyer, Bio Suisse

Weiterführende Informationen

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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