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Saatgutverfügbarkeit: Umstufung von Winterhafer und Dinkel

Meldung  | 

Für viele Getreidearten gilt die Saatgut-Verfügbarkeitsstufe 1. Das heisst: Es gibt ausreichend Biosaatgut von Sorten, die sich für den Bioanbau eignen, und es werden keine Bewilligungen für konventionelles Saatgut erteilt. Doch bei manchen Kulturen gibt es nicht mehr genügend, die Bestände sind ausverkauft. So wurden zum Beispiel Winterhafer und Dinkel am 25. September in die Verfügbarkeitsstufe 2 umgestuft.

Am 25. September 2020 wurden Dinkel und Winterhafer umgestuft in die Verfügbarkeitsstufe 2. Foto: FiBL

Die Saatguthändler können im Falle einer Umstufung, nach Rücksprache mit der Saatgutstelle, für die betroffenen Kulturen Sammelanträge für Bewilligungen einreichen. Ansonsten sind die Produzenten und Produzentinnen selbst für das Beantragen der Bewilligungen mit schlüssiger Begründung via Datenbank OrganicXseeds verantwortlich. Diese ist vom Bundesamt für Landwirtschaft BLW als Instrument zum Nachweis der Verfügbarkeit von biologischem Saatgut gemäss Bioverordnung eingesetzt worden.

Angebot an Biosaatgut verbessern

Bei Arten, für welche in den letzten zwei Jahren in der Schweiz Biosaatgut produziert wurde, wird der Preisunterschied zwischen konventionellem und biologischem Saatgut abgeschöpft. Die Biobauern und Biobäuerinnen bezahlen also gleich viel, egal ob sie konventionelles oder biologisches Saatgut kaufen.

Das Geld kommt in den Biosaatgutfonds, der vom Schweizer Saatgutproduzenten-Verband Swisssem verwaltet wird. Mit Mitteln aus diesem Fonds werden Projekte unterstützt, welche das Angebot an Biosaatgut derjenigen Kulturen verbessern, mit deren Lenkungsabgaben er gespeist wird. Jeden September trifft sich die AG Biosaatgut, um über die Verwendung zu entscheiden. Die AG Biosaatgut setzt sich aus Vertretern und Vertreterinnen vom FiBL, von Bio Suisse, Landwirten und Landwirtinnen sowie Saatgutvermehrern zusammen.

Vorsicht bei konventionellem Saatgut

Einige Arten, vor allem im Gemüsebereich, sind auf Verfügbarkeitsstufe 3 eingestuft. Das bedeutet aber nicht, dass einfach konventionelles Saatgut genutzt werden kann: Ist eine Sorte in Bio erhältlich, sind die Produzenten und Produzentinnen dazu verpflichtet, das entsprechende Biosaatgut zu nutzen.

Um Diskussionen bei der Biokontrolle zu vermeiden, können die Produzenten und Produzentinnen für Arten auf Stufe 3 auf der Plattform OrganicXseeds eine Bestätigung herunterladen, dass die Sorte nicht in Bioqualität verfügbar war. In der Schweiz ist das jedoch nicht verpflichtend.

Matthias Klaiss, FiBL


Weiterführende Informationen
Biogetreidesortenliste (FiBL-Shop)
www.organicxseeds.ch (Webseite der Datenbank OrganicXseeds)
Hinweise zur Nutzung der OrganicXseeds
Biosaatgut und Biopflanzgut (Rubrik Pflanzenbau)

 

 

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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