Diese Website unterstützt Internet Explorer 11 nicht mehr. Bitte nutzen Sie zur besseren Ansicht und Bedienbarkeit einen aktuelleren Browser wie z.B. Firefox, Chrome
FiBL
Bio Suisse
Logo
Die Plattform der Schweizer Biobäuerinnen und Biobauern

Änderungen in den Bio Suisse Richtlinien ab 2022

Meldung  | 

Ende September 2021 endete die Vernehmlassungsfrist für die neuen Weisungen der Bio Suisse Richtlinien, die im Januar 2022 in Kraft treten. Die Mehrheit der vorgeschlagenen Anpassungen im Pflanzenbau und der Tierhaltung wurden ohne Einsprache angenommen.

Die Grundsätze der Knopse-Bäuerinnen und Knopse-Bauern, -Gärtnerinnen und -Gärtner. Bild: Bio Suisse.

Neben der Regelung über die 100 Prozent Schweizer Knospe-Fütterung bei den Wiederkäuern, die nach einer Übergangsfrist nächstes Jahr in Kraft tritt, gibt es diverse weitere Änderungen. Betriebsleitende, die ihren Betrieb ab 2021 umstellen wollen, müssen fünf Einführungs- und Weiterbildungstage absolvieren. Neu sind auch Kurse von Bio Suisse Mitgliedorganisationen anrechenbar. Sie müssen biospezifische Themen beinhalten und unter Einbezug von Fachpersonen durchgeführt werden.

Auch im Pflanzenbau gibt es Änderungen. Knospe-Betriebe haben ab 2022 die Möglichkeit, Flächen, auf denen sie mehrere Gründüngungskulturen hintereinander anbauen und einarbeiten, als ganzjährig begrünte Flächen anzurechnen, um den geforderten Grünlandanteil zu erreichen. Diese Variante soll Betrieben mit geringem Viehbestand und denen, die die Prinzipien der regenerativen Landwirtschaft anwenden, entgegenkommen.

Kupferreduktion im Weinbau

Auch im Weinbau hat Bio Suisse die Richtlinien angepasst. In der Schweiz kommen Knospe-Winzerinnen und -Winzer vermehrt mit weniger als vier Kilogramm Kupfer pro Hektare und Jahr aus. Die tieferen Dosierungen sind möglich dank verbesserten Applikationstechniken und Prognosemodellen und dem steigenden Anbau resistenter Sorten. Die über fünf Jahre bilanzierbare Menge Reinkupfer wurde daher reduziert. Ab nächstem Jahr darf die Höchstmenge von 3 Kilogramm Reinkupfer pro Hektare gesamtbetriebliche Rebfläche und Jahr bilanziert auf fünf Jahre nicht überschritten werden.

Bei der Tierhaltung gibt es unter anderem wenige kleinere Anpassungen bei den Jung- und Legehennen. Die Anforderungen an die Strukturierung des Aussenklimabereichs (AKB) der beiden Tierhaltungen wurden angeglichen und ergänzt. Der AKB muss bei beiden mit einem Staubbad, geeigneter Einstreu und mit erhöhten Sitzgelegenheiten, vorzugsweise Sitzstangen, versehen sein. Erhöhte Sitzgelegenheiten sind ein grosses Plus für das Tierwohl.

Alle Richtlinienanpassungen finden Sie hier: Inkraftsetzungen (Bio Suisse)

Sara Gomez, Bio Suisse

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

Möchten Sie die Website zum Home-Bildschirm hinzufügen?
tippen und dann zum Befehl zum Home-Bildschirm hinzufügen nach unten scrollen.