Ab 2026 unterliegt das Erdmandelgras der Melde- und Bekämpfungspflicht. Details sind in der Verordnung AS 2025 722, Anhang 1, zu finden (siehe Weiterführende Informationen). Auf bereits befallenen Flächen müssen Bekämpfungsmassnahmen ergriffen werden. Merkblätter zum Erdmandelgras gibt es von Agroscope. Maschinen und Reifen müssen nach der Bewirtschaftung einer befallenen Fläche sorgfältig gereinigt werden.
Vorbeugen und nie blühen lassen
Im Moment gibt es keine hundertprozentig erfolgreiche Methode zur Bekämpfung. Prävention ist nach wie vor die beste Methode, um eine Einschleppung zu vermeiden. Die Erdmandeln werden hauptsächlich über verunreinigte Maschinen und Erdaushübe verschleppt. Ein besonderes Augenmerk gilt auch den Feldrändern. Das Erdmandelgras sollte nie zum Blühen kommen.
Mögliche Bekämpfungsmassnahmen
Aktuell abschliessende Forschungsprojekte von FiBL, der Klaus Büchel Anstalt, Agroscope und HAFL zeigen, dass die Schwarzbrache einen flächigen Befall schnell und deutlich, jedoch nicht vollständig reduzieren kann. Einen Überblick zu verschiedenen Massnahmen und eine Anleitung zur Durchführung der Schwarzbrache gibt ein Merkblatt, das im Januar 2026 erscheinen und im FiBL Shop zum Download verfügbar sein wird.
Maike Krauss, FiBL
Weiterführende Informationen
Verordnung AS 2025 722 (fedlex.admin.ch)
Erdmandelgras (Rubrik Pflanzenbau)
Erdmandelgras (agroscope.admin.ch)
