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Kontrollerlebnisse: Vorsicht mit unbefestigten Laufhöfen für das Rindvieh

Meldung  | 

Als stellvertretender Leiter des Bereichs Landwirtschaft bei der Kontrollorganisation Bioinspecta kann Andreas Müller auf einen grossen Erfahrungsschatz zurückgreifen. Hier gibt er Einblick in brennende Themen und häufige Mängel. Aktuell sollten Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter insbesondere auf den Zustand ihres Laufhofes achten.

Dieser Laufhof entspricht den Gewässerschutz- und RAUS Vorgaben nicht. Foto: Bioinspecta AG

Gegen Ende des Winters präsentieren sich die unbefestigten Laufhöfe teils in bedenklichem Zustand. Foto: Bioinspecta AG

Der Kontrollstart der Bioinspecta in die Saison 2024 ist vollzogen. Der Zeitpunkt ist reif für eine erste Wasserstandsmeldung. Diese soll den Kundinnen und Kunden helfen, kostspielige Mängel zu verhindern. Ein Punkt, der teilweise berechtigten Anlass zur Sorge gibt, ist der Zustand der unbefestigten Laufhöfe für das Rindvieh.

Vorgaben an einen unbefestigten Laufhof
Unbefestigte Laufhöfe bergen Konfliktpotenzial in sich. Deren Bewirtschaftung ist anspruchsvoll und es existieren strikte Vorgaben zur Erfüllung der Gewässerschutzverordnung und des RAUS Programmes. Gemäss Direktzahlungsverordnung muss ein Laufhof befestigt oder mit geeignetem Material eingestreut sein.

In jedem Fall ist die Bildung von Morast zu verhindern. Die tägliche Entfernung von Kot und Mist ist vorgeschrieben. Unbefestigte Laufhöfe dürfen nicht permanent für Rindvieh zur Verfügung gestellt werden. Die Benutzungsdauer ist auf maximal zwei Stunden täglich limitiert.

Die Erfahrung der Kontrollierenden der Bioinspecta zeigt, dass eine zweckentfremdete Wiese selten bis nie über einen längeren Zeitraum den Anforderungen an einen Laufhof entspricht.

Mängel sind kostspielig
Gegen Ende des Winters präsentieren sich die unbefestigten Laufhöfe da und dort in bedenklichem Zustand. Werden grössere Mängel als Folge von Morastbildung festgestellt, sind die Konsequenzen zum Teil beträchtlich.

Abgesehen von erwiesenen Nachteilen für die Klauengesundheit des Rindviehs setzen die Gewässerschutzämter in aller Regel Fristen zur Behebung des Mangels. Oftmals zieht dies eine Sanierungsaufforderung mit sich. Diese ist aufwändig und teuer.

Frühzeitig handeln, um Kürzungen zu verhindern
Wenn der unbefestigte Laufhof den Anforderungen gänzlich nicht mehr entspricht, droht die vollständige Kürzung der RAUS Beiträge. Diese Kürzung würde bei 20 Kühen einem Betrag von 3800 Franken entsprechen (Angabe ohne Gewähr). Die Erkennung und frühzeitige Behebung helfen dabei Direktzahlungskürzungen zu verhindern.

Bei Fragen zu rechtlichen Konsequenzen bei Problemen mit dem unbefestigten Laufhof können Betriebsleitende die Hotline der Bioinspecta kontaktieren. Für eine fachliche Beratung stehen die zuständigen Beratungsstellen zur Verfügung.

Andreas Müller, Bioinspecta

Weiterführende Informationen

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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