Neue genomische Techniken (NGT) wie CRISPR/Cas werden seit einigen Jahren als Durchbruch in der Pflanzenzüchtung beworben. Sie versprechen schnelle, gezielte Veränderungen im Erbgut und sollen Lösungen für Klimaanpassung, Pflanzengesundheit und Ernährungssicherheit liefern. Diese Erwartungen haben massgeblich dazu beigetragen, dass die Europäische Union derzeit eine weitreichende Neuregulierung plant, die grosse Teile dieser neuen gentechnischen Verfahren aus dem bestehenden Gentechnikrecht herauslösen würde. Aus fachlicher Sicht wirft dieser Ansatz jedoch grundlegende Fragen auf.
Folgen der Deregulierung
Kern der geplanten EU-Regulierung ist die Einführung zweier Kategorien: NGT1 und NGT2. Bei NGT1-Pflanzen dürfen maximal 20 Genorte und maximal 20 DNA Moleküle pro Genort geändert werden. Pflanzen der Kategorie NGT1 sollen als «gleichwertig mit konventionell gezüchteten Pflanzen» gelten. Für NGT1 Pflanzen wären weder eine verpflichtende Risikoprüfung noch eine Kennzeichnung von Lebens- und Futtermitteln vorgesehen. Rückverfolgbarkeit, Diagnosemethoden und verbindliche Regeln zur Koexistenz von NGT und NGT-freier Produktion würden entfallen. Damit käme es faktisch zu einer Deregulierung, obwohl es sich technisch weiterhin um gentechnische Eingriffe handelt. Daher sind in der EU Verordnung weder NGT1 noch NGT2 im biologischen Landbau erlaubt. NGT1 soll jedoch nur auf Stufe des Saatguts deklariert werden.
Diese Unterscheidung in NGT1 und NGT2 ist wissenschaftlich kaum begründbar. Ob eine genetische Veränderung wenige oder viele DNA-Bausteine betrifft, sagt wenig über mögliche Auswirkungen auf Pflanze, Umwelt oder Verarbeitung aus. Zudem zeigen aktuelle Studien, dass auch bei gezielten Eingriffen unerwartete Veränderungen im Genom auftreten könnten. Gerade deshalb war das bisher angewendete Vorsorgeprinzip ein zentraler Pfeiler der europäischen Gentechnikgesetzgebung.
Auswirkungen auf die Agrobiodiversität
Besonders problematisch ist die geplante Deregulierung für den biologischen Landbau und Lebensmittelsektor. Ohne Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit verlieren Landwirt*innen und vor allem die Konsument*innen die Wahlfreiheit. Landwirt*innen müssten bei jeder Sorte prüfen, ob diese auf NGT zurückgeht und wären dadurch in der Sortenwahl stark eingeschränkt. Kontaminationen der biologischen Produktion durch Auskreuzung lassen sich in kleinräumigen Agrarlandschaften kaum vermeiden, gleichzeitig fehlen klare Haftungs- und Koexistenzregelungen. Die Produktion von biologischem Saatgut, biologische Züchtung und pflanzengenetische Ressourcen wären besonders gefährdet und müssten durch grossräumige NGT-freie Zonen geschützt werden.
Hinzu kommt die Frage der Patentierung. Auch NGT1-Pflanzen können patentiert werden. Dies gefährdet das Züchterprivileg, schränkt den Zugang zu genetischen Ressourcen ein und verstärkt die Abhängigkeit von wenigen globalen Akteuren. Langfristig droht eine weitere Verarmung der Agrobiodiversität.
Der biologische Landbau setzt nicht auf technische Abkürzungen, sondern auf systemische Lösungen: Vielfalt in den Fruchtfolgen, standortangepasste Züchtung, gesunde Böden und funktionierende Agrarökosysteme. Innovation ist wichtig – aber sie braucht Transparenz, Verantwortung und eine sorgfältige Risikobewertung. Eine pauschale Deregulierung neuer gentechnischer Verfahren wird diesen Anforderungen nicht gerecht.
