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Direktvermarktung ernst nehmen

Meldung  | 

Bei der jährlichen Biozertifzierung wird auch die Direktvermarktung kontrolliert. Oberstes Ziel: Die Kundschaft soll sich auf die Deklaration verlassen können. Die häufigsten Gründe für Mängel und hilfreiche Links im Überblick.

Damit es bei der Direktvermarktung in die richtige Richtung geht, müssen einige Vorgaben beachtet werden. Foto: Bio Suisse, Michèle Hürner

Die Nummer der jeweiligen Zertifizierungsstelle (CH-BIO-006 für bio.inspecta; CH-Bio-086 für Bio Test Agro) muss auf dem Etikett oder – bei offen gelieferten Produkten – auf dem Lieferschein oder der Rechnung ersichtlich sein.

Die richtigen Biologos
Bio Knospe, Bio Suisse, Umstellung oder ein anderes Label? Logisch ist, dass bei jedem Produkt das richtige Logo auf Etiketten, Lieferscheinen und Rechnungen angezeigt werden muss.

Die Knospe-Logos können zertifizierte Mitglieder bei Bio Suisse herunterladen. Für Bio-CH braucht es kein Logo, da reicht die Bezeichnung. Andere Logos erhalten Produzentinnen und Produzenten bei den jeweiligen Labelorganisationen.

Aufgepasst! Bei zugekauften Produkten aus Umstellung oder neuen Flächen weisen die Deklaration «Hergestellt im Rahmen der Umstellung» und das entsprechende Logo die Kundschaft darauf hin, dass die Umstellung bei einem Produkt oder einer Zutat noch nicht abgeschlossen ist. Die Regeln für die Vermarktung in der Umstellzeit sind einzuhalten.

Die richtige Kennzeichnung
Besonders bei Änderungen der Rezeptur ist zu beachten: Diese muss mit der Deklaration auf den Produkten übereinstimmen. Der nächste FiBL Kurs zum Thema «Kennzeichnung Bioprodukte in der Direktvermarktung» findet am 13. März 2024 online statt.

Lohnverarbeitungsverträge
Der Verarbeitungsbetrieb muss zertifiziert sein, es sei denn, er verarbeitet nur Produkte für maximal fünf Knospe-Produzentinnen und -Produzenten. Lohnverarbeiter im Bereich Weinbereitung und Getreidesammlung, -lagerung oder -vermahlung müssen ihre Produkte in jedem Fall zertifizieren. Für die Lohnverarbeitung ohne Zertifizierung braucht es einen Vertrag. Gut zu Wissen: Der Vertrag muss aktualisiert werden, wenn neue Produkte das Sortiment bereichern. 

Alle Warenflüsse belegen
Selbstverständlich müssen alle Warenflüsse dokumentiert werden. Zukäufe von Zutaten brauchen einen Beleg. Ausnahmen beim Zukauf von Bioprodukten gibt es nur wenige und sie werden strikt gehandhabt.

Salmonellenkontrolle nachweisen
Alle Betriebe, welche Eier vermarkten, müssen jährlich mindestens eine Untersuchung auf Salmonella enteritidis durchführen lassen. Adressen sind unter dem untenstehenden Link aufgeführt.

Michèle Hürner, Bio Suisse

Weiterführende Informationen

Zertifizierungsstellen
bio.inspecta - Dokumente (bio-inspecta)
Dokumente LW – Bio Test Agro AG (BTA)

Biologos
Logo-Download (Bio Suisse)
Merkblatt «Bio Label einfach erklärt» (FiBL Shop)
Umstellung (Rubrik Grundlagen)

Kennzeichnung und Nachweise
Kennzeichnung (Rubrik Verabeitung)
Etikettenkontrolle (Rubrik Verpackung)
Zutaten (Rubrik Verarbeitung)
Salmonellenkontrolle (bioaktuell.ch)
Lohnverarbeitung - Was muss ich beachten? (Rubrik Verarbeitung)

 

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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