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Aktualisierte Sortenliste für Zierpflanzen und Wildpflanzen 2026

Meldung  | 

Die Sortenliste für die gärtnerischen Kulturen wurde für die Anbausaison 2026 aktualisiert. Eine wesentliche Neuerung betrifft die Wildpflanzen: Bei allen Arten wurde die bisherige Stufe 1 durch die Stufe 2 ersetzt. Ab jetzt sind Ausnahmebewilligungen für die Verwendung von konventionellem Saatgut möglich.

Titelseite Sortenliste Zierpflanzen und Wildpflanzen 2026. Grafik: FiBL, Serina Krähenbühl

Die aktualisierte Liste ist neu unter dem Titel «Zierpflanzen und Wildpflanzen» kostenlos als Download im FiBL-Shop erhältlich. Sie dient den Biogärtnerinnen und Biogärtnern als wichtige Orientierungshilfe und Empfehlung bei der Saatgutwahl.

Neu in der Verfügbarkeitsstufe 2

Wildpflanzen waren über viele Jahre in der Verfügbarkeitsstufe 1 eingeteilt. Das bedeutete, dass Saatgut zwingend aus biologischer Vermehrung stammen musste, Ausnahmen für die Nutzung von konventionellem Pflanzenvermehrungsmaterial (PVM) waren nicht möglich.
Mit steigender Beliebtheit und einem wachsenden Markt für Wildpflanzen hat sich gezeigt, dass immer mehr Versorgungslücken entstanden, die Nachfrage konnte von den wenigen Saatgutproduzenten nicht gedeckt werden. Die Verfügbarkeit von biologischem Saatgut wurde in den letzten Jahren knapp, und oftmals fehlte das Angebot auf OrganicXseeds vollständig. Die FiBL-Saatgutstelle hat in Zusammenarbeit mit Experten aus der Branche deshalb eine Neueinstufung vorgenommen.

Neu gilt ab dem 01. Januar 2026 bei allen Wildpflanzen die Stufe 2. Dies ermöglicht mit einem bewilligten Ausnahme­gesuch den Einkauf auch von nicht-biologischem Saatgut und öffnet den Zugang zu konventionellem Saatgut mit Schweizer Herkunft.

Wissenswertes und Anpassungen

Die Sortenliste 2026 gibt Auskunft über die Beschaffung von Pflanzenvermehrungsmaterial und erläutert die allgemeinen Regelungen für die Verwendung von Saatgut im Zierpflanzen- und Wildpflanzenanbau. Zudem enthält sie Wissenswertes zur Stellung von Ausnahmegesuchen und zur Erbringung der erforderlichen Nachweise.

Für die Verwendung von konventionellem Pflanzenvermehrungsmaterial der Stufe 3 muss seit 2025 der Nachweis erbracht werden, dass das verwendete Vermehrungsmaterial nicht in biologischer Qualität verfügbar war. Dieser Nachweis lässt sich direkt über organicxseeds.ch erstellen.

Weiterführende Informationen

Sortenliste Zierpflanzen und Wildpflanzen (FiBL Shop)
Biosaatgut und Biopflanzgut (Rubrik Pflanzenbau)
organicxseeds.ch (Datenbank) Wartungszeitraum: Vom 12. Januar (nachmittags) bis 18. Januar 2026 ist die Datenbank nicht verfügbar. Bestehende Angebote werden automatisch ins neue System übertragen, bereits gestellte Anträge bleiben im Archiv erhalten.

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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