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Bioschweine anmelden zum Plus-Gesundheitsprogramm

Meldung  | 

Ab dem 1. April 2021 ist die Teilnahme an einem Schweine-Plus-Gesundheitsprogramm gemäss den Richtlinien von Bio Suisse obligatorisch. Betroffen sind alle Betriebe, die Schweine an den Detailhandel verkaufen, also auch Zuchtbetriebe, die ihre Ferkel via Mastbetriebe an den Detailhandel liefern.

Schweine von Betrieben ohne Anmeldung und ohne Nachweis von einem Plus-Gesundheitsprogramm werden ab 1. April 2021 vom Detailhandel nicht mehr vermarktet. Foto: zVg SGD

Schweine von Betrieben ohne Anmeldung und ohne Nachweis von einem Plus-Gesundheitsprogramm werden ab dem 1. April 2021 vom Detailhandel nicht mehr vermarktet. Das heisst, die Tiere werden zwar geschlachtet, aber nicht zerlegt, die Schlachthälften müssen übernommen und die Schlachtung bezahlt werden.

Daher: Falls Sie Bioschweine an den Detailhandel liefern und noch bei keinem Plus-Gesundheitsprogramm angemeldet sind, melden Sie sich möglichst umgehend bei einem Programm an.

Ausnahmen: Direktvermarktung und Kleinstzuchtbetriebe

Sie müssen bei keinem Plus-Gesundheitsprogramm angeschlossen sein, wenn sie Bioschweine direktvermarkten oder Bioschweine bei Ihrer Dorfmetzgerei schlachten, ohne weitere Distribution in den Detailhandel. Selbstverständlich darf man sich bei Interesse trotzdem bei einem Plus-Gesundheitsprogramm anmelden.

Auch von einer Anmeldung ausgenommen sind Kleinstzuchtbetriebe. Zu Kleinstbetrieben zählen Betriebe mit bis zu zehn Mutterschweinen. Die Ferkel solcher Betriebe können in einen Mastbetrieb mit dem Status SuisKlein oder QGS-Klein geliefert werden. Eine Lieferung in einen SuisSano oder Safety Plus-Mastbetrieb ist nicht möglich. Kleinstmastbetriebe mit bis zu sechzig Mastplätzen müssen ebenso bei einem Plus-Gesundheitsprogramm (SuisKlein oder QGS-Klein) angemeldet sein, wenn sie in den Detailhandel liefern wollen. Der Tarif für Kleinstbetriebe im SuisKlein beträgt hundert Franken pro Jahr.

Plus-Vignetten sind obligatorisch

Alle angemeldeten Plus-Betriebe werden voraussichtlich im Mai 2021 spezielle Plus-Vignetten erhalten. Diese sind dann zwingend und zusammen mit der Bio Suisse Labelvignette auf dem Begleitdokument anzubringen. Bis diese Zusatzvignetten vorliegen, können die Bioschweine mit der Bio Suisse Labelvignette vermarktet werden. Bio Suisse wird Sie informieren, sobald diese Plus-Vignetten verfügbar und obligatorisch sind.

Folgende Plus-Gesundheitsprogramme stehen zur Verfügung:

  • Für Betriebe mit über zehn Zuchtsauen und über sechzig Mastplätzen: SuisSano oder Safety Plus
  • Für kleine Mastbetriebe mit einem bis zu sechzig Mastplätzen (keine Zuchtsauen) und Betriebe mit Alpschweinen: SuisKlein und QGS-Klein

SUISAG für die Anmeldung zu SuisSano oder SuisKlein:

  • SUISAG-SGD
    Standort Sempach-West: Tel. 041 462 65 70
    Standort Zürich-Ost: Tel. 044 635 82 21

Qualiporc für die Anmeldung zu Safety Plus oder QGS-Klein:

Jasmin Huser, Bio Suisse


Weiterführende Informationen
Bioschweine: Plus-Gesundheitsprogramme (Rubrik Markt)
Markt (ganze Rubrik)

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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