Bio Suisse beobachtet die Lage und ist mit der Branche und den Kontrollstellen im engen Austausch. Biomondo.ch, der Marktplatz der Schweizer Biolandwirtschaft, spielt rund um die angespannte Lage beim Raufutter eine zentrale Rolle. Hier können die Biobetriebe abfragen, wo in der Schweiz noch Raufutter verfügbar ist.
Zudem können Betriebsleitende auf der von Bio Suisse betriebenen Webseite Biomondo.ch kostenlos Inserate erstellen, und zwar indem sie in der obersten Leiste «Landwirte» und dann die Rubrik «Futtermittel» auswählen. So können sie zum Beispiel bekannt machen, dass sie noch Knospe-Raufutter zu verkaufen haben oder suchen. Angebote von Raufutterhändlern sind zumeist nicht auf Biomondo aufgeschaltet.
So läuft der Prozess für eine Ausnahmebewilligung
Knospe-Betriebe können bei aussergewöhnlichen Witterungsverhältnissen bei ihrer Kontrollstelle einen Antrag für den Zukauf von EU-Bio-Raufutter stellen. Dazu müssen sie den Nachweis erbringen, dass es in der Schweiz kein Schweizer Knospe-Raufutter mehr gibt. Das machen sie mit einer Abfrage über den Online-Marktplatz Biomondo.ch (siehe oben).
Zudem müssen die Betriebsleitenden eine Bestätigung des Ackerbaustellenleiters bzw. der Ackerbaustellenleiterin oder der kantonalen Bioberatung beilegen, dass im Gebiet ihres Betriebes aufgrund der Trockenheit seit einiger Zeit und in absehbarer Zeit kein Raufutter gewonnen werden kann. Wenn es kein Schweizer Knospe-Raufutter mehr auf Biomondo gibt, dann kann bei der Kontrollstelle ein Antrag für den Zukauf von EU-Bio-Raufutter gestellt werden. Erst wenn auch dieses nicht mehr erhältlich ist, kann die Kontrollstelle eine Ausnahmebewilligung für konventionelles Raufutter erteilen.
Auszug aus den Richtlinien von Bio Suisse
Es gilt immer: Gemäss Bio Suisse Richtlinien Teil II Art. 4.2.3.4 «Nicht biologische Futtermittel» und BioV (SR 910.18 Art. 16a) kann die Zertifizierungsstelle in Absprache mit dem Bundesamt für Landwirtschaft BLW bei Futtermittelertragsverlusten, insbesondere aufgrund aussergewöhnlicher Witterungsverhältnisse, für einen begrenzten Zeitraum in einem spezifischen Gebiet für direkt betroffene Tierhalter in 1. Priorität EU-Bio-Grundfutter und in 2. Priorität nicht biologisches Grundfutter zulassen.
Wie das umgesetzt wird, liegt in der Kompetenz der Kontrollstellen. Diese halten aber immer Rücksprache mit Bio Suisse.
Weiterführende Informationen
Bio Suisse Merkblatt: Raufutter-Situation 2022 (333.3 KB)
Raufutterhändler (Liste des SRV, nicht abschliessend) (PDF, Webseite Raufutterverband)
Biomondo.ch (Rubrik Markt)
Bioregelwerk (Rubrik Grundlagen)
Raufutter: So läuft der Prozess für eine Ausnahmebewilligung (Rubrik Rindvieh)
Bei Fragen finden Sie hier Unterstützung:
Bio Suisse: 061 204 66 05; landwirtschaft(at)bio-suisse.ch
bio.inspecta: 062 865 63 00; info(at)bio-inspecta.ch
Bio Test Agro: 031 722 10 70; info(at)bio-test-agro.ch