Für Mischungen wurden die Anteile an Biosaatgut weiter erhöht. Diese Mindestanteile müssen enthalten sein, damit die Mischungen als Biosaatgut anerkannt werden.
Ab 2022 gilt, dass einjährige (AGFF 100er), zweijährige (AGFF 200er), zwei- bis dreijährige Mischungen (AGFF 230er und höher) und dreijährige Mischungen (AGFF 300er) mindestens 70 Prozent Biosaatgut enthalten müssen. 400er-Mischungen (AGFF 400er) müssen mindestens 50 Prozent Biosaatgut enthalten.
Die Sortenliste steht im FiBL-Shop kostenlos als Download zur Verfügung.
Futterbau und übrige Ackerkulturen (FiBL-Shop)
Weiterführende Informationen
Sortenlisten und Bezugsadressen (Rubrik Pflanzenbau)
Sortenlisten im Bioregelwerk 2022 (Rubrik Aktuell)