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FiBL
Bio Suisse
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Die Plattform der Schweizer Biobäuerinnen und Biobauern

Futtermittel auf dem Biobetrieb

Die biologische Tierhaltung ist ein Produktionssystem, welches eine höchstmögliche Tiergesundheit anstrebt. Die Fütterung der Nutztiere erfolgt deshalb mit biologischen Komponenten und allen notwendigen Mineral-, Vitamin- und Spurenelementen.

Leider gibt es auch bei Biotieren gesundheitliche Probleme, die behandelt werden müssen. Bezüglich Arzneimittel gibt es kaum Einschränkungen für Biobetriebe. Die wichtigsten sind die Einschränkungen bei den Reserveantibiotika, den rekombinanten Impfstoffen und die Entwurmung nur nach Erregernachweis.

Gemäss Knospe-­Richtlinien haben natürliche Mittel Vorrang bei der Behandlung von Nutztieren. Werden diese innerlich angewendet, also verfüttert, sind die Regelungen für Futtermittel zu beachten: Produkte aus oder mit Kräutern und Gewürzen, die nicht als Heilmittel deklariert sind, müssen wie andere Futtermittel in der Betriebsmittelliste gelistet sein (vgl. unten). Denn Mischprodukte oder Produkte mit Handelsnamen können Stoffe enthalten, die nicht biokonform sind. Das Futtermittelteam vom Forschungsinstitut für biologischen Landbau FiBL nimmt gerne die Anmeldung natürlicher Produkte entgegen, um sie zu prüfen und allenfalls in die Betriebsmittelliste aufzunehmen. Ein einzelnes Kraut oder Gewürz muss nicht gelistet sein. Es sind in Summe sogar ein Prozent konventionelle Kräuter und Gewürze der Ration erlaubt.

Weiterführende Informationen

Rechtliches

Die Bioverordnung des Bundes (910.18) und die Verordnung des WBF über die biologische Landwirtschaft (910.181) regeln, welche Futtermittel an die Biotiere verfüttert werden dürfen. Diese Anforderungen gelten für alle Biobetriebe. Ein Verstoss dagegen wird mit Direktzahlungskürzungen geahndet.

Bio Suisse hat in den Richtlinien wenige zusätzliche Einschränkungen und bietet den Knospe-Betrieben die Betriebsmittelliste (BML) an. In dieser sind alle erlaubten Mineral- und Ergänzungsfuttermittel gelistet, die auf Bio Suisse Betrieben eingesetzt werden dürfen.

Die für Knospe-Betriebe zugelassenen Mineral- und Ergänzungsfuttermittel werden auf ihre Inhaltsstoffe, Herstellungsweise und GVO-Freiheit geprüft.

Weiterführende Informationen

Auf dem Betrieb

Ergänzungsfuttermittel, die ein Betrieb von einem Tierarzt oder einer Tierärztin bezieht, müssen in der Betriebsmittelliste aufgeführt sein. Die Verantwortung das zu überprüfen, liegt beim Betriebsleiter bzw. der Betriebsleiterin. Häufig ist es diesen, im Rahmen von prophylaktischen oder therapeutischen Anwendungen, aber nicht klar, dass es sich beim abgegebenen Produkt um ein Futtermittel handelt.

  • Fragen Sie Ihre Tierärztin oder Ihren Tierarzt, ob das Produkt als Futtermittel oder als Arzneimittel eingestuft wird.
  • Schauen Sie auf der Betriebsmittelliste nach.
  • Fragen Sie nach Alternativen

Manchmal ist es für eine Therapie sinnvoller, anstelle eines Arzneimittels ein Futtermittel einzusetzen. Ist dieses nicht biokonform und gibt es keine biokonforme Alternative kann der Betriebsleiter oder die Betriebsleiterin in begründeten Fällen eine Ausnahmebewilligung (AB) beim Futtermittelteam des Forschungsinstituts für biologischen Landbau FiBL beantragen. Er benötigt dafür eine tierärztliche Verordnung mit medizinischer Begründung. Die Ausnahmebewilligungen werden sehr restriktiv, nur in Ausnahmefällen erteilt und nur für Produkte, die keine kritischen Substanzen enthalten. Der Einsatz von so bewilligten Produkten muss immer im Behandlungsjournal eingetragen werden.

Biokonforme Alternativen

In einigen relevanten Bereichen konnten herkömmliche Produkte den Bioanforderungen angepasst werden. Dazu wurde mit Tierärztinnen und Tierärzten, Betriebsleiterinnen und Betriebsleitern sowie Futtermittelfirmen zusammengearbeitet. Aufgrund der Rückmeldungen in den letzten zwei Jahren konnten einige Produkte für die Biobetriebe entwickelt werden.

Gerne nehmen wir Ihre Rückmeldungen entgegen und suchen nach Lösungen. Bitte melden Sie uns Problembereiche, für die es keine biokonformen Lösungen gibt. Neue Bioprodukte werden nur entwickelt, wenn eine Nachfrage besteht.

In der folgenden Übersicht sind häufig angesprochene Bereiche aufgelistet, für die bereits biokonforme Alternativen entwickelt wurden. Diese Liste ist nicht abschliessend.

Selenversorgung

Sehr häufig wird dem FiBL-Futtermittelteam mitgeteilt, dass die Biobetriebe ein konventionelles Selenprodukt benötigen, um eine hohe Selengabe zu erreichen. Es gibt genügend Selenprodukte auf der Betriebsmittelliste, mit einem Selengehalt, der dem nach Futtermittelrecht festgelegten Höchstgehalt entspricht.

Milchfieberprophylaxe und -behandlung

Boli-Tri Natura von Multiforsa, Happyfarm Calci-Phos Natura Bolus von Agro Weber, Calcitop Bolus Verde von Casa Verde und Swissgenetics, Kroni 348 Calcium Boli Natura von Kroni, Propeller (Ca-Trunk) und P-Pill (P-Bolus) von Vuxxx. Auch für die biokonformen Produkte gilt, dass der Einsatz im Behandlungsjournal festgehalten werden muss, wenn sie zwangsmässig verabreicht wurden, was bei Produkten in Bolus-Form der Fall ist.

Durchfall bei Jungtieren / Elektrolytlösungen 

Dia-Stop Natura von Multiforsa, Enolyt Natura von Ufamed, Jonovit verde von Vital, Kroni 340 Bewilyt Natura von Kroni und Bi-Pill von Vuxxx. Die Elektrolyt- Produkte können teilweise nur über den Tierarzt bezogen werden, sind aber auch lange haltbar.

Vitaminpräparate 

Multivitamin WL von Vital (Hühner), Natura Antistress Typ A von Hokovit (Fische), Walser-Multivit von Walser (Wiederkäuer, Schweine, Pferde)

E.-Coli-Infektionen bei Hühnern

Prophorce Classic NC von Anitech, Biacton Farm green und Clostat HC SP green dry von Naveta, Vitacidorg und Bactocell Drink von Trinova. Als Einzelkomponente nicht gelistet, aber auch möglich: Knospe-Apfelessig 1 Prozent.

Ketose

Kroni 374 Energovit Natura und Kroni 376 Energovit Roboter Natura von Kroni, NutriSweet verte von Nutriform.

Vitamine und Spurenelemente (Selen/Eisen) für Jungtiere nach der Geburt

Ferro Kick natura und Ferro-Mix natura von Multiforsa (Kälber), Natura Eisenzucker von Vital (Ferkel). Optilac Natura und Seleno Star Natura von Künzle.

Lämmermilch

Lämmern und Gitzis darf ohne Ausnahmebewilligung in den ersten 35 Tagen ein konventionelles Milchaustauscherprodukt verfüttert werden, wenn dies aus medizinischen Gründen notwendig ist (Bio Suisse Richtlinie 4.2.2. Milchaustauscher ist für alle Tierkategorien während dem Mindestzeitraum nicht zugelassen, ausser bei Lämmern und Gitzis, wenn eine medizinische Indikation vorliegt)

Biotin und Beta-Carotin

Im Biolandbau ist die Verabreichung von synthetisch hergestelltem Biotin und Beta-Carotin bei Wiederkäuern nicht zugelassen. Beides wird häufig als einfache Lösung bei Klauen- und Fruchtbarkeitsproblemen gesehen. Mit einer an den Standort angepassten Rasse, mit entsprechend moderater Milchleistung sowie einer strukturreichen Fütterung kann die Versorgung mit Biotin und Beta-Carotin gewährleistet werden.

Ketose

Im Falle einer akuten Ketose darf ein Betriebsleiter bzw. eine Betriebsleiterin zur sofortigen Behandlung ein nicht biokonformes Produkt vom Tierarzt bzw. der Tierärztin ohne Ausnahmebewilligung (vom FiBL) einsetzen. Der Einsatz muss im Behandlungsjournal festgehalten werden. Gelagert werden darf dieses Produkt auf dem Biobetrieb nicht.

Wird ein Produkt für eine Einzeltierbehandlung einer nicht akuten Ketose vom Tierarzt verordnet, benötigt es eine Ausnahmebewilligung vom FiBL. Das Produkt sollte so wenig kritische Bestandteile wie möglich beinhalten. Die Ausnahmebewilligung muss vor dem Einsatz beantragt werden und kostet fünfzig Franken. Die prophylaktische Verabreichung oder das Lagern von Propylenglykol in einer Menge, die über eine Einzeltierbehandlung hinausgeht, ist nicht erlaubt.

Ausnahmebewilligung

Eine Ausnahmebewilligung kostet fünfzig Franken. Ein Gesuch beinhaltet Name und Beschreibung des Produktes, eine tierärztliche Verordnung mit zeitlicher Befristung und eine Begründung für die Notwendigkeit.

Gesuche senden Sie per Mail oder Post an das von Bio Suisse beauftragte Futtermittelteam, das am FiBL stationiert ist (vgl. Ansprechpersonen in der rechten Spalte): 

Claudia Schneider und Barbara Früh (Deutsch) oder Véronique Chevillat (Französisch)
FiBL Futtermittelteam 
Ackerstrasse 113, Postfach 219
5070 Frick
Tel. 062 865 72 72

 

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 02.02.2022

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