Per 1. Januar 2023 gelten verschiedene Neuerungen. Die Umsetzung der Pflanzenschutz- und Düngervorgaben im Ausland wurden den im Inland geltenden Richtlinien angepasst. Im In- und Ausland herrscht ab 2023 ein explizites Verbot der Verwendung von leicht löslichem Stickstoffdünger aus Ammoniakstrippung.
Zudem gibt es im Inland im Bereich Pflanzenbau diverse kleinere Anpassungen. Für den bodengebundenen und nicht-bodengebundenen Anbau wurden spezifische Anforderungen definiert. Wegen vermehrten Meldungen zur unsachgemässen Entsorgung und Handhabung von Abdeckmateralien aus Kunststoff werden auf nächstes Jahr Anforderungen zu diesen sowie zu Mulchmaterialien festgelegt. Für nicht biologisches Saatgut von Risikokulturen soll zukünftig vom Saatguthändler eine Zusicherungserklärung für die Gentechfreiheit eingeholt werden, um mehr Kontrolle über die Qualität zu haben.
Prüfung der Einsprachen
Im Bereich Tierhaltung erhalten Mastschweine, Galtsauen und Eber zur Verbesserung des Tierwohls künftig eine Scheuermöglichkeit. Ebenfalls gibt es Anpassungen im gesamten Geflügelkapitel aufgrund des Entscheids der Bio Suisse Delegiertenversammlung, dass ab 2026 jedes Küken aufgezogen werden muss. Unter anderem handelt es sich dabei um spezifische Anforderungen für die Aufzucht der Hähne sowie um Präzisierungen bei den Jung- und Legehennen und beim Mastgeflügel. Weiter wurde das Kapitel zur Ziegenhaltung vollständig überarbeitet. Nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist prüft Bio Suisse nun alle Einsprachen.
Céline Girod, Bio Suisse
Weiterführende Informationen
Richtlinienanpassungen von Bio Suisse (Webseite von Bio Suisse)