Sofern nicht mindestens drei MO bis spätestens 12. September 2022 Einspruch erheben, treten die neuen Weisungen per 1. Januar 2023 in Kraft. Für Interessierte findet am 9. August 2022 online eine Infoveranstaltung statt. Die Details dazu haben die Mitgliedorganisationen erhalten.
Weiterführende Informationen
Inkraftsetzungen (Webseite Bio Suisse)