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Das gilt neu bei der Fütterung auf Bio Suisse-Betrieben ab 2022

Meldung  | 

Ab dem 1. Januar 2022 müssen Wiederkäuer auf Bio Suisse-Betrieben mit 100 Prozent Schweizer Knospe-Futter (Kraft- und Grundfutter) gefüttert werden. Der Kraftfutteranteil (bisher maximal zehn Prozent) darf neu maximal fünf Prozent betragen. Die Mühlennebenprodukte gelten aber neu nicht mehr als Kraftfutter, sondern können zum Grundfutter gezählt werden.

Der Kraftfutteranteil darf neu maximal fünf Prozent betragen, Mühlennebenprodukte können neu zum Grundfutter gezählt werden. Foto: FiBL, Thomas Alföldi

Alle Nebenprodukte in Knospe-Qualität der inländischen Trocken- und Schälmüllerei, wie zum Beispiel Kleie, Futtermehl (Bollmehl) von Weizen, Roggen, Dinkel und Hafer, Dinkel- und Haferspelzen, Haferabfallmehl, Reinigungsabgänge (Leicht- und Kleinkorn) von Getreide sowie Gemische davon, dürfen weiterhin eingesetzt werden, auch wenn diese als Mischung aus ausländischen und inländischen Mühlennebenprodukten zusammengesetzt sind.

Das ausländische Raufutter, das noch im Jahr 2021 zugekauft wurde, muss bis Ende der Winterfütterung im Jahr 2022 aufgebraucht werden. Das Hilfsstoffknospe-Futter, welches noch ausländische Knospe-Komponenten enthält, muss bis Ende Juni 2022 aufgebraucht werden.

Es ist genug Schweizer Knospe-Melasse vorhanden, somit muss neu die in der Fütterung auf Bio Suisse-Betrieben eingesetzte Melasse Schweizer Knospe-Qualität haben. Die Knospe-Verarbeitungsprodukte Melasse und Zuckerrübenschnitzel aus inländischer Zuckerproduktion (ausländische Knospe- und inländische Knospe-Zuckerrüben gemischt) dürfen weiterhin auf Bio Suisse Betrieben eingesetzt werden.

Die Ansäuerung der Milch für die Vertränkung an junge Wiederkäuer mit Joghurt-, Sauermilch- und Kefirkulturen ist neu erlaubt. Lämmer sind während mindestens 35 Tagen vorzugsweise mit Muttermilch zu ernähren, das heisst, dass auch unveränderte Ziegen- oder Kuhmilch eingesetzt werden darf. Es darf aber während der ersten 35 Tage keinen Milchaustauscher eingesetzt werden. Bisher durften die Lämmer bis zum 35. Tag nur mit Schafmilch ernährt werden.

Mastschweine: 100 Prozent Biofütterung

Für die Mastschweinefütterung gilt auf Bio Suisse-Betrieben ab 2022 100 Prozent Biofütterung. Bisher waren noch Kartoffelprotein, Maiskleber und Bierhefe in nicht-biologischer Qualität erlaubt. Bei der Mastschweinefütterung war vor allem das Kartoffelprotein relevant. Da dies nicht in biologischer Qualität verfügbar ist, muss in den Futterrationen für Mastschweine ab 2022 auf das Kartoffelprotein verzichtet werden.

Beatrice Scheurer, Bio Suisse


Weiterführende Informationen
Das gilt neu im Biolandbau 2022 (FiBL-Shop)
Bioregelwerk (Rubrik Aktuelles)

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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