Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV, das Bundesamt für Landwirtschaft BLW sowie das Bundesamt für Umwelt BAFU haben entschieden, dass die Fütterung von lebenden Insekten an Tiere vorerst nicht erlaubt wird. Über die von gezüchteten «rohen» Insekten ausgehenden Risiken sei noch zu wenig bekannt. Einfacher sei die Lebendverfütterung an «Heimtiere» wie Reptilien und Amphibien in Terrarien. Dazu wurde von den drei Bundesämtern ein informatives Merkblatt herausgegeben. Wesentlich mehr Potential als alternative Proteinquelle könnten gemäss der Publikation künftig «verarbeitete Insektenproteine» in Futtermitteln auch für Geflügel und Schweine erlangen. Dies ist in der EU bereits zulässig, und soll mit der geplanten Revision der Verordnung über tierische Nebenprodukte VTNP auch in der Schweiz erlaubt werden. Nach aktuellem Fahrplan könnten diese Änderungen nach der öffentlichen Konsultation und dem Entscheid des Bundesrates im Herbst 2023 in Kraft treten.
Weiterführende Informationen
Merkblatt der Bundesämter «Fütterung von lebenden Insekten an Tiere» (228.0 KB)