Konkret wurde am «Runden Tisch Biofuttergetreide» einen Rückbehalt von 10 Franken pro Dezitonne auf Knospe-Körnermais beschlossen, schreibt Bio Suisse. Der Rückbehalt wird den Produzent*innen durch die Sammelstellen vom Richtpreis abgezogen. Sollte es tatsächlich zu einer Überproduktion kommen, dient der einbehaltene Betrag zur Finanzierung einer möglichen Deklassierung. Bleibt der Markt ausgeglichen, soll der Rückbehalt in einem zweiten Schritt wieder an die Produzent*innen ausbezahlt werden.
Empfehlung: Körnermaisproduktion reduzieren
Die hohen Erntemengen stellen die Branche vor Herausforderungen – insbesondere bei Lagerung und Lagermanagement. Bio Suisse ruft die Produzent*innen deshalb dazu auf, die Körnermaisproduktion zu drosseln. Als Alternativen empfiehlt der Dachverband den Anbau von Körnerleguminosen wie Biosoja, die derzeit als Futtermittel stark nachgefragt sind. Ebenfalls genannt wird die Möglichkeit, Mais als Silomais zu vermarkten.
Einschränkungen für Umstellungs- und Importware
Zusätzlich gelten neue Vermarktungseinschränkungen: Körnermais aus Umstellung darf aus der Ernte 2026 nicht im Biokanal vermarktet werden, falls das Angebot die Nachfrage der Futtermühlen übersteigt. In diesem Fall gelten die Konditionen des konventionellen Marktes. Die gleiche Einschränkung greift auch für importierten Knospe-Körnermais.
Quelle: Medienmitteilung Bio Suisse vom 16. April 2026.
Weiterführende Informationen
Medienmitteilung von Bio Suisse (bio-suisse.ch)
