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Herkunftstregister bei Wildpflanzen

Meldung  | 

Wer einheimische Wildpflanzen nach Knospe-Richtlinien vermehrt, muss künftig genauer hinschauen: Ab Januar 2026 wird das Herkunftsregister zum Pflichtdokument.

Samen aus Wildstandorten bereichern die genetische Vielfalt und Vitalität der Mutterpflanzen. Foto: FiBL, Regine Kern Fässler

Im Knospe-Anbau von einheimischen Wildpflanzen ist grundsätzlich biologisches Ausgangsmaterial erwünscht. Die Vermehrung soll wo möglich aus Samen erfolgen. Um die genetische Vielfalt und die Vitalität der Mutterpflanzen zu erhalten, sind Produzierende angehalten, Mutterpflanzen wie auch Basissaatgut mit Samen aus Wildstandorten aufzufrischen und dies möglichst aus der biogeografischen Region. Über die Sammlung von Wildsamen muss laut den Richtlinien von Bio Suisse ein Herkunftsregister geführt werden.

Herkunftsregister wird kontrollrelevant

Nun soll der Nachweis darüber, wo das Saatgut gesammelt wurde, mehr Bedeutung bekommen: Neu wird ab dem 1. Januar 2026 bei Biogärtnereien anlässlich der jährlichen Biokontrolle das Herkunftsregister verlangt. Die Aufzeichnungen zeigen, zu welchem Zeitpunkt in welcher biogeografischen Grossregion (mit Angabe von Ortschaft oder Gebiet) welche Gattung und Art gesammelt wurde. Auf ein einheitliches Formular wird verzichtet, auch handschriftliche Register sind erlaubt. Beim Einkauf von Wildpflanzensaatgut regelt der entsprechende Saatgutproduzent das Herkunftsregister.

Regine Kern Fässler, FiBL

Weiterführende Informationen

Gärtnerische Kulturen (Rubrik Pflanzenbau)
Bioregelwerk (Rubrik Grundlagen)

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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