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Arzneimittel korrekt einsetzen

Meldung  | 

Vertrauen ist gut, Nachfragen besser: Vor medizinischen Behandlungen sollten Tierhaltende gut informiert sein. Darf ich eine Biokuh antibiotisch trockenstellen? Gelten die Impfempfehlungen des BLV auch für meine Tiere? Fragen zur Tiergesundheit erreichen die Berater*innen von Bio Suisse und FiBL regelmässig.

Eine tiergerechte Haltung und Fütterung trägt entscheidend zur Tiergesundheit bei. Foto: Bio Suisse, Jakob Ineichen

«Antibiotika und Impfstoffe sind häufige Themen», sagt Beatrice Scheurer, Landwirtschaftsexpertin bei Bio Suisse. «Das Kapitel Tiergesundheit in den Bio-Suisse-Richtlinien ist seit diesem Jahr zwar übersichtlicher, aber es bleibt anspruchsvoll.» Andreas Müller, Leiter des Fachbereichs Zertifizierung beim Kontrolldienst bio.inspecta, bestätigt das. «Wir sehen teils einen grossen Informationsbedarf – auch bei Tierärzten und Tierärztinnen. Nicht alle sind mit den Biovorgaben vertraut.»

Für Tierhaltende sei es darum entscheidend, sich gut zu informieren. Nur so könnten sie die richtigen Fragen stellen. «Dem Tierarzt oder der Tierärztin gegenüber standhaft bleiben, nachhaken und darauf bestehen, dass sie sich Zeit nehmen – das würde ich jedem raten», betont Andreas Müller. Denn gibt es bei einer Kontrolle Mängel in der Tiergesundheit, trägt der Landwirtschaftsbetrieb die Folgen. Dazu zählen auch die Kosten für eine zusätzliche unangemeldete Kontrolle.

Die Tiergesundheit wird im Biolandbau ganzheitlich gefördert. Rassen und Linien, die zum Standort und zum Produktionssystem passen, sowie eine tiergerechte Haltung und Fütterung senken das Erkrankungsrisiko. Wird ein Tier dennoch krank, hat die Komplementärmedizin Vorrang – etwa Phytotherapie oder Homöopathie. Reicht diese allein nicht aus oder liegt ein Notfall vor, wird auch auf Biobetrieben die herkömmliche Medizin eingesetzt. Dabei dürfen die meisten zugelassenen Medikamente verordnet werden. 

Lieber zu viel als zu wenig dokumentieren 

Eine lückenlose Dokumentation im Behandlungsjournal ist unerlässlich. Dazu gehören Absetzfristen und präzise Angaben zum Einsatz von Antibiotika. «Die Bio-Suisse-Liste der kritischen Antibiotika sollte man immer griffbereit haben», empfiehlt Andreas Müller, denn für diese gelten besonders strenge Regeln. 

Grundsätzlich gilt: Nach abgeschlossener Behandlung müssen Reste rezeptpflichtiger Arzneimittel fachgerecht entsorgt werden. Eine Packung als Vorrat behalten darf nur, wer eine Tierarzneimittelvereinbarung abgeschlossen hat. Zu dieser gehört auch das Führen einer Inventarliste und der jährliche Betriebsbesuch des Tierarztes oder der Tierärztin.

Nicht alles, was der Tiergesundheit dient, zählt als Arzneimittel. Für Biobetriebe zugelassene Mineralfutter, Hygiene- oder Euterpflegemittel stehen beispielsweise auf der FiBL-Betriebsmittelliste. Auch hier gilt: genau hinschauen und die Tierärztin / den Tierarzt darauf hinweisen. Für jede Kategorie ist angegeben, ob es sich um eine verpflichtende, abschliessende Auflistung handelt oder, wie bei den Pflegeprodukten, nur um Empfehlungen.

Fragen und Antworten zum Arzneimitteleinsatz auf Biobetrieben

MittelFrageDas giltDas muss ich beachten
AntibiotikaWelche Antibiotika dürfen eingesetzt werden?Zugelassene Antibiotika sind auf Biobetrieben erlaubt, wenn es medizinisch notwendig ist – jedoch niemals prophylaktisch (vorbeugend), sondern nur zur gezielten Therapie.Soll eine Euterinfektion (Mastitis) antibiotisch behandelt werden, muss zuvor eine Milchprobe genommen werden. Schlägt die Behandlung nicht an, wird diese Probe bakteriologisch analysiert. 
Kritische AntibiotikaIn welchen Fällen sind kritische Antibiotika erlaubt?Kritische Antibiotika sind besonders wertvoll, denn gegen sie sind bisher nur wenige Bakterien resistent. Um diese «letzte Bastion» gegen gefährliche Infektionskrankheiten zu bewahren, sind sie nur in Ausnahmefällen erlaubt.Kritische Antibiotika dürfen nicht zur Erstbehandlung eingesetzt werden. Ausnahme: Zur Behandlung dieser Erkrankung ist kein anderes Antibiotikum wirksam oder es wurde ein Antibiogramm gemacht. Vor Euterbehandlungen mit kritischen Antibiotika ist immer ein Antibiogramm nötig.
Antibiotische TrockenstellerDürfen Biokühe antibiotisch trockengestellt werden?Wenn gleichzeitig mit dem Trockenstellen eine Euterinfektion (Mastitis) behandelt werden soll, sind antibiotische Trockensteller erlaubt – vorausgesetzt, dass die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen ist.Vor dem Einsatz eines antibiotischen Trockenstellers muss die Tierärztin / der Tierarzt ein Antibiogramm erstellen. Dieses zeigt auf, um welchen Erreger es sich handelt und welches Antibiotikum gegen ihn wirksam ist.
ImpfstoffeDürfen Biotiere geimpft werden?Für Biotiere gelten die Impfempfehlungen und -obligatorien des BLV. Sie dürfen also auf tierärztliche Verordnung hin geimpft werden – aber nicht alle Impfstoffe sind für Knospe-Betriebe zugelassen.Nicht zugelassen sind sogenannte rekombinante Impfstoffe, die mit gentechnischen Verfahren hergestellt wurden beziehungsweise gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten.
Weitere ArzneimittelGibt es eine Liste für zugelassene Arzneimittel im Biolandbau?Nein. Die meisten in der Schweiz zugelassenen Arzneimittel sind auf Biobetrieben erlaubt – chemisch-synthetische Mittel jedoch nicht vorbeugend, sondern nur therapeutisch und mit tierärztlichem Rezept.Nicht erlaubt sind Arzneimittel, die gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten. (Derzeit sind keine solchen Arzneimittel für Nutztiere in der Schweiz zugelassen.)
Arzneimittel zur Versorgung mit Mineralstoffen, Spurenelementen und VitaminenDarf der Tierarzt eine Selenspritze geben?Ja, die Selenspritze ist eine zugelassene tierärztliche Behandlung. Sie muss im Behandlungsjournal dokumentiert werden.  Mineralfutter beugen einem Mangel an Mineralstoffen, Vitaminen und Spurenelementen vor. Diese müssen auf der FiBL-Betriebsmittelliste stehen.* 
Arzneimittel gegen EndoparasitenDürfen Endoparasiten (Würmer) mit langfristig wirkenden Boli bekämpft werden?Boli zur Langzeitentwurmung sind nicht erlaubt. Eine Ausnahme gilt für Tiere auf Alpen oder Gemeinschaftsweiden, auf denen Langzeit-Boli vorgeschrieben sind.Wenn Alpbetreiber:innen den Einsatz von Langzeit-Boli verlangen, muss eine entsprechende Erklärung schriftlich vorliegen. Halten Sie das Dokument für allfällige Kontrollen bereit.
Mittel zur InsektenabwehrBrauche ich für Mittel zur Abwehr von Fliegen und Stechinsekten die Tierärztin / den Tierarzt?Auf der FiBL-Betriebsmittelliste stehen verschiedene Mittel zur Abwehr von Fliegen oder Stechinsekten. Dabei handelt es sich um Empfehlungen. Auch nicht gelistete Mittel dürfen verwendet werden.Pour-on-Produkte, die auf den Rücken der Tiere aufgebracht werden, müssen vom Tierarzt verschrieben und im Behandlungsjournal erfasst werden, wenn sie nicht auf der Betriebsmittelliste stehen.**

*Ein von der Tierärztin / dem Tierarzt verschriebenes Mineralfuttermittel (zum Beispiel zur Vorbeugung von Selenmangel) darf nur eingesetzt werden, wenn es auf der FiBL-Betriebsmittelliste steht. Das tierärztliche Attest allein reicht nicht aus! Für Mittel, die nicht auf der Liste stehen, braucht es vorgängig eine Ausnahmebewilligung des FiBL. Deshalb besser zuerst beim FiBL-Futtermittelteam nachfragen.

** In der gedruckten Version des Bioaktuell Magazins hat sich ein Fehler eingeschlichen. Für Pour-on-Produkte, die auf der Betriebsmittelliste stehen, benötigt man kein tierärztliches Rezept.

Die Tabelle deckt nicht sämtliche Vorgaben ab, sondern beantwortet häufig gestellte Fragen. Im Zweifel sind immer die Schweizer Bio-Verordnung, die Bio-Suisse-Richtlinien und die FiBL-Betriebsmittelliste zu konsultieren. Auch die Beratungs- und Kontrollstellen helfen gern weiter.

Verena Bühl, Bioaktuell

Dieser Artikel erschien im Bioaktuell Magazin 4|2026.

Weiterführende Informationen

Betriebsmittelliste (betriebsmittelliste.ch)
Bioregelwerk (Rubrik Grundlagen)
Tiergesundheit (Rubrik Tierhaltung)

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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