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Mehr klassische Züchtung statt gentechnische Experimente

Meldung  | 

Der Nationalrat hat das Gentech-Moratorium verlängert und den Bundesrat beauftragt, bis 2024 eine Regelung zu neuen Gentechniken wie CRISPR/Cas vorzulegen. Bio Suisse plädiert dafür, diese innerhalb des Gentechnikgesetzes zu regulieren, um die Risiken im Sinn des Vorsorgeprinzips zu minimieren. Bio Suisse verlangt gesetzlichen Schutz und die Förderung von Alternativen zur Gentechnik.

Bio Suisse setzt sich weiterhin für den gentechnikfreien Anbau in der Schweiz ein.

Bio Suisse setzt sich weiterhin für den gentechnikfreien Anbau in der Schweiz ein und begrüsst die unbestrittene Verlängerung des Moratoriums bis Ende 2025. Gleichzeitig fordert der Verband der Biobäuerinnen und -bauern, dass die Schweiz weiterhin Alternativen zur Gentechnik-Züchtung fördert. Sie verweist auf die Züchtungsprogramme von Agroscope und die europaweit erfolgreichen Schweizer Biozüchtungsfirmen, die bis heute ohne Gentechnik eine breite Palette von ertragreichen und robusten Sorten gezüchtet haben.

Gemäss dem aktuellen Beschluss muss der Bundesrat bis Mitte 2024 einen Erlassentwurf für gentechnisch veränderte Pflanzen vorlegen, denen keine Gene aus anderen Arten eingefügt wurden. In der Diskussion wurde verlangt, dass eine «schlaue Regelung ausserhalb des Gentechnikgesetzes» gefunden werden müsse. Wenn dieser Fall eintritt, würden durch CRISPR/Cas & Co. gentechnisch veränderte Sorten auf dem Markt erscheinen, ohne dass sie auf Risiken geprüft oder deklariert werden müssten. Das kommt für Bio Suisse nicht in Frage. Die Risiken von alten und neuen Gentechniken sind für Bio Suisse, für den Bundesrat und den Europäischem Gerichtshof potenziell gleich hoch und deshalb rechtlich gleich zu behandeln. 

Konsumentenvertrauen nicht verspielen

Wenn neue Gentechniken mit einem juristischen «Buebetrickli» nicht mehr als Gentechnik behandelt würden, würde die Biowertschöpfungskette vor erhebliche Probleme gestellt. Gentechnisch veränderte Sorten verteilen ihre Pollen mit Bienen oder mit dem Wind teilweise über mehrere Kilometer. Biomais, -raps, -getreide oder -leguminosen in der weiteren Umgebung werden mit solchen GVO-Pollen befruchtet und produzieren in der Folge gentechnisch veränderte Samen. Solcherart kontaminierte Produkte sind auf dem Biomarkt verboten und unverkäuflich.

Eine Koexistenz in der kleinräumigen Schweiz ist äusserst schwierig. Bio Suisse plädiert darum für eine Intensivierung und Weiterentwicklung der sehr erfolgreichen klassischen Züchtung in der Schweiz. Und die Schweiz ist gut beraten, in Zukunft auf den lukrativen GVO-freien Qualitätsmarkt zu setzen, anstatt eine unmögliche und teure Koexistenz zu versuchen.

Quelle: Medienmitteilung von Bio Suisse vom 2. März 2022

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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